Wasser als Menschenrecht und öffentliches Gut

Eine gemeinsame Erklärung der im Ökumenischen Rat Christlicher Kirchen Brasiliens und im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammengeschlossenen Kirchen und der Bischofskonferenzen Brasiliens und der Schweiz knüpft an die von der UNO ausgerufene Internationale Wasserdekade (2005 bis 2015) an und würdigt Wasser als Grundvoraussetzung allen Lebens und als öffentliches Gut.

Die im Ökumenischen Rat christlicher Kirchen Brasiliens und im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammengeschlossenen Kirchen und die Bischofskonferenzen Brasiliens und der Schweiz anerkennen in einer gemeinsamen ökumenischen Erklärung den Zugang zu Wasser als Menschenrecht und als Grundvoraussetzung für alles leben. Der Zugang zu Wasser ist als «Recht auf angemessene Ernährung» in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 (Art. 25) sowie im UN-«Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte» von 1966 (Art. 11) verbrieft. Wasser besitzt eine soziale, kulturelle, medizinische, religiöse und mystische Bedeutung und ist nicht blosses Wirtschaftsgut.

Doch Wasser wird für viele Menschen knapp. Wachsende Bevölkerungszahlen, eine inadequate Wasserbewirtschaftung, ein verschwenderischer Lebensstil und die Zerstörung von Wald, Boden und Wasserreserven machen einen sorgfältigen Umgang mit Wasser dringend nötig. In ihrer Erklärung rufen die Kirchen den einzelnen Staaten ihre Pflicht in Erinnerung, all ihren Bewohnerinnen und Bewohnern den Zugang zu Trinkwasser zu sichern und hinsichtlich des Wasserverbrauchs gesetzliche Prioritäten zu setzen. Dabei sollen an erster Stelle die Stillung des Durstes von Mensch und Tier wie auch der Wasserbedarf für die Nahrungsproduktion stehen. Ziel der Erklärung ist es, die Regierungen Brasiliens und der Schweiz dazu zu bewegen, dank entsprechenden Gesetzgebungen das Menschenrecht auf Wasser sowie die Anerkennung von Wasser als öffentliches Gut zu garantieren und sich für die Erarbeitung einer von der UNO zu verabschiedenden Internationalen Wasserkonvention einzusetzen.

Ihrerseits verpflichten sich die Unterzeichnenden, ihre Kirchen, Kirchgemeinden, Werke, ökumenischen Zusammenschlüsse und nahe stehende Organisationen für die Unterstützung dieser Erklärung zu gewinnen. Zusammen mit sozialen Bewegungen und NGOs der Schweiz und Brasiliens sollen die politischen Kräfte und die Bevölkerungen beider Länder zum Engagement für die Verwirklichung des Rechts auf Wasser motiviert und der Tendenz zur Privatisierung des Wassers entgegengewirkt werden.

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK, Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax, Ökumenischer Rat Christlicher Kirchen Brasiliens CONIC, Katholische Bischofskonferenz Brasiliens CNBB