„Wie in früheren Zeiten wird bis heute, wenn eine Kirche oder ein Glockenturm errichtet wird, ein Hahn auf das Dach gesetzt als Symbol der Wachsamkeit für den Glauben und das gesamte christliche Leben. In derselben Weise wurde diese Kommission [Justitia et Pax, Anm. des Übersetzers] über das spirituelle Gebäude des gesamten Zweiten Vatikanischen Konzils gestellt mit der besonderen Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Augen der Kirche wachsam sind, mit offenem Herzen und ausgestreckten Händen als Zeichen der Liebe, zu der sie verpflichtet ist gemäss ihrem Auftrag, die Entwicklung der ärmsten Völker und die soziale Gerechtigkeit unter allen Völkern zu fördern.“
Paul VI, Botschaft an die Mitglieder und Berater von Justitia et Pax anlässlich der Errichtung dieser Kommission, 20. April 1967. Die Übersetzung orientiert sich an nicht-offiziellen englischen Übersetzungen des italienischen Originals in Insegnamenti di Paolo VI, V (1967), 170-171.
Mitglieder
- Thomas Wallimann-Sasaki, Präsident
- Matteo Frey
- Tobias Karcher SJ
- Jean-Noël Maillard (Caritas)
- Ada Marra
- Robert Unteregger
Bischof Josef Stübi, Weihbischof Bistum Basel, Sektorverantwortlicher, Vertreter vonseiten SBK (mit beratende Stimme).
Geschäftsführendes Sekretariat: Florence Quinche, florence.quinche@bischoefe.ch
Das Sekretariat ist verantwortlich für die Bearbeitung der verschiedenen thematischen Dossiers, bereitet die Sitzungen von Kommission und den Arbeitsgruppen vor. Es vertritt die Kommission nach aussen gegenüber unseren PartnerInnen und im Rahmen der Konferenz der europäischen Justitia et Pax Kommissionen.
Leitbild “Das Werk der Gerechtigkeit wird der Friede sein.” (Jes 32,17a)
Wer sind wir?
• Wir sind Fachleute aus verschiedenen Bereichen, aktiv in der Zivilgesellschaft.
• Wir stellen unsere Kompetenz und Erfahrung in den Dienst des sozialen und politischen Engagements der Kirche.
• Wir orientieren uns am Evangelium und an der Soziallehre der Kirche.
• Wir arbeiten im Auftrag der Bischofskonferenz und ergreifen selbst Initiativen.
Was wollen wir?
• Wir stellen das Wohl des Menschen ins Zentrum unseres Denkens und Handelns.
• Wir setzen auf Solidarität und auf die vorrangige Option für die Armen.
• Wir engagieren uns in der Schweiz und weltweit für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit als unabdingbare Voraussetzung für den Frieden.
• Wir setzen uns ein für die Bewahrung der Schöpfung und für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der kommenden Generationen.
Wie handeln wir?
• Wir hören sorgfältig auf die Zeichen der Zeit und richten unseren Blick auf die Zukunft.
• Wir erarbeiten sozialethisch begründete innovative Vorschläge für wichtige gesellschaftspolitische Fragen.
• Wir unterstützen die Schweizer Bischöfe in ihrer Entscheidungsfindung in sozialen, wirtschaftlichen und politischen Belangen.
• Wir fördern den Dialog zwischen Kirche, Wirtschaft und Politik.
• Wir arbeiten weltweit zusammen mit den Kommissionen Justitia et Pax und weiteren Institutionen mit gleicher Zielsetzung.
• Wir pflegen den Austausch mit andern Kirchen und Religionen.
• Wir stärken uns gegenseitig in der Hoffnung und im Kampf gegen die Ausweglosigkeit und vertreten unsere Meinung auch gegen Widerstand.
Jahresberichte
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- Jahresbericht 2011
- Jahresbericht 2009
- Jahresbericht 2008
Statuten (wird derzeit überarbeitet)
Art. 1
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Kommission der Schweizer Bischofskonferenz.
Sie hat den Auftrag, in Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und weltlichen Institutionen einen Beitrag zur Förderung der Gerechtigkeit und des Friedens innerhalb unseres Landes und in der Welt zu leisten.
Art. 2
Die Tätigkeit der Kommission umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Studium und Bearbeitung von ethisch relevanten sozialen, politischen, ökologischen und wirtschaftlichen Fragen, die auf nationaler und internationaler Ebene Gerechtigkeit, Frieden und Menschwürde betreffen;
- Koordination und Kooperation mit anderen kirchlichen und nichtkirchlichen Institutionen und Gremien im In- und Ausland, die sich mit gleichen oder ähnlichen Fragen befassen;
- Meinungsbildung in der kirchlichen und allgemeinen Öffentlichkeit oder gewissen Zielgruppen durch Stellungnahmen, Gutachten, Veröffentlichungen von Studien usw., durch Veranstaltungen von Tagungen und durch Kontakte mit den Führungsgremien verschiedenster Organisationen und Gruppierungen.
Art. 3
Die Kommission besteht aus maximal 21 Mitgliedern, die von der Bischofskonferenz für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.
Bei der Bestellung der Kommission sind die Sprach- und Kulturgebiete des Landes, die sich mit den sozialethischen Problemen befassenden Organisationen katholischer Ausrichtung und eine ausgewogene Geschlechteraufteilung zu berücksichtigen. Vorraussetzung für die Wahl ist in erster Linie die Sachkompetenz. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Der Verantwortliche des Dikasteriums der Bischofskonferenz und ein Vertreter des Generalsekretariates nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Art. 4
Justitia et Pax setzt sich zusammen aus:
4.1 Plenum der Kommission Justitia et Pax
4.2 Präsident / Präsidentin
4.3 Ausschuss
4.4 Sekretariat
4.5 Arbeitsgruppen
Art. 5
Der Kommission obliegt:
1. Festlegen des Jahresprogramms, Genehmigung des Budgets, der Jahresrechnung und des Jahresberichts;
2.
a) Wahl der Ausschussmitglieder
b) Vorschlag für die Ernennung neuer Mitglieder
c) Vorschlag für die Generalsekretärin / den Generelsekretär
d) Vorschlag für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden
e) Bestellung der Arbeitsgruppen;
3. Verabschiedung von Studien und Stellungnahmen;
4. Genehmigung des Geschäftsreglements, das der Bischofskonferenz zur Kenntnis gebracht wird.
Art. 6
Die Präsidentin / der Präsident der Kommission, die / der auch dem Ausschuss vorsteht, wird auf Vorschlag der Kommission von der Bischofskonferenz gewählt.
Die Amtsdauer ist auf zweimal 4 Jahre beschränkt.
Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selbst.
Art. 7
Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den maximal 6 Personen umfassenden Ausschuss, dem primär die Vorbereitung der Geschäfte obliegt.
Die Präsidentin / der Präsident steht dem Ausschuss von Amtes wegen vor; die Generalsekretärin / der Generalsekretär nimmt an dessen Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Art. 8
1. Die Kommission unterhält ein Sekretariat (Arbeitsstelle), dessen Aufgaben im Geschäftsreglement geregelt sind.
2. Dem Sekretariat steht eine Generalsekretärin / ein Generalsekretär vor, die / der von der SBK ernannt wird.
Art. 9
Die Kommission kann Arbeitsgruppen für bestimmte Sachfragen bestellen, denen auch
Fachleute, die nicht Kommissionsmitglieder sind, angehören können.
Art. 10
Die Kommission ist der Bischofskonferenz rechenschaftspflichtig. Jahresprogramm, Budget, Jahresrechnung und Jahresbericht sind der Bischofskonferenz zur Genehmigung zu unterbreiten. Sie informiert regelmässig den Verantwortlichen des Dikasteriums der Bischofskonferenz.
Art. 11
Die inhaltliche Arbeit der Kommission orientiert sich
-entweder am direkten Auftrag der Bischofskonferenz
-oder an eigener Initiative und Verantwortung in Absprache mit der Bischofskonferenz.
Sie veröffentlicht Studien oder Stellungnahmen
-entweder im Auftrag und Namen der Bischofskonferenz
-oder in eigener Verantwortung und eigenem Namen in Absprache mit der Bischofskonferenz.
Art. 12
Zur Finanzierung ihrer Arbeiten richtet die Kommission Beitragsgesuche an die Organe der Mitfinanzierung. Die Gesuche erfolgen gemäss der Modalitäten der Leistungsvereinbarungen.
Die jährliche Finanzkontrolle erfolgt durch eine externe Revisionsstelle.
Art. 13
Nähere Bestimmungen zu Organisation und Arbeitsweise der Kommission finden sich im
Geschäftsreglement.
