Vernehmlassung IAO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz

Justitia et Pax unterstützt die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz erwerbstätiger Frauen (nachfolgend C 183) und die Änderung von Art. 35a Abs. 2 ArG.

Zusammenfassung

Aus sozialethischer Sicht ist die Ratifikation des C 183 zu begrüssen, weil es:
– das Wohl von Mutter und Kind ins Zentrum stellt;
– eine menschenwürdige Arbeit für erwerbstätige Schwangere und Frauen mit Neugeborenen garantieren soll, auch für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerinnen;
– ein Instrument darstellt, um das Wohl der Familie zu begünstigen;
– die Chancengerechtigkeit zwischen Frau und Mann fördert.
Den Änderungsvorschlag von Art. 35a Abs. 2 ArG, unterstützen wir, weil er:
– die Rechtssicherheit erwerbstätiger, stillender Mütter verbessert;
– das Weiterführen des Stillens bei der Wiederaufnahme der Arbeit fördert und dadurch die Gesundheit von Mutter und Kind schützt;
– die Lohngleichheit begünstigt.

Vernehmlassungsantwort Ratifikation des IAO Übereinkommens Nr 183 über den Mutterschutz