Armenien - Aserbaidschan : Schweizer Aussenpolitik ist gefordert!

 

Armenien

Armenien, die kleinste Republik im Südkaukasus, steht nach der Vertreibung von rund 150’000 Armeniern durch Aserbaidschan aus Berg Karabach, vor neuen Bedrohungen: Aserbaidschan unterstreicht seinen Anspruch auf einen Korridor im Süden Armeniens, um direkten Zugang zu seiner Exklave Nachitschewan zu bekommen. Soll die Situation nicht zu einem weiteren, militärisch ausgetragenen Konflikt führen, ist die Schweizer Aussenpolitik gefordert, sich entschiedener für eine friedliche Konfliktlösung einzusetzen.


Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax und das Netzwerk der europäischen Justitia et Pax-Kommissionen schauen mit Besorgnis auf die aktuellen Spannungen im Südkaukasus. Als Mitglied im UN-Menschenrechtsrat soll sich die Schweiz engagiert für die Menschenrechte und die Einhaltung des Völkerrechts einsetzen. Aus dieser Mitgliedschaft erwächst auch eine politische Verantwortung. Will die Schweiz ihren eigenen Ansprüchen, ihren eigenen Interessen sowie der über hundert Jahre alten Verbundenheit mit der armenischen Bevölkerung gerecht werden, muss sie aussenpolitisch eine engagiertere Rolle einnehmen.

In Gespräch und Austausch mit NGOs, Hilfswerken und politischen Experten vor Ort stellt Justitia et Pax trotz substantiellen Zugeständnissen Armeniens in den laufenden Friedensverhandlungen unveränderte harte, sich verschärfende Positionen von Aserbaidschan fest. Die Androhung weiterer militärischer Gewalt steht im Raum. Unterstützt wird Aserbaidschan von der Türkei, während Russland seine Bündnispflichten gegenüber Armenien seit 2020 nicht mehr wahrnimmt. Dies macht die Situation vor Ort zu einem Pulverfass.

Armeniens Antwort auf die jahrelange prekäre Situation ist eine seit 2020 zunehmende Hinwendung zu Europa, namentlich der EU. Auch die offizielle Schweiz ist erklärtermassen bereit, Armenien in Zukunft aus einer europapolitischen Perspektive zu begegnen.

Für Justitia et Pax stehen aus friedensethischer Sicht für die Schweizer Aussenpolitik folgende Aspekte im Vordergrund.

  • Bundesrat und – wo zuständig – das Parlament sollen :
    auf die Umsetzung aller einschlägigen Entscheidungen und Empfehlungen des Internationalen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Bezug zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan bestehen.
  • darauf hinwirken, dass alle Kriegsgefangenen und von aserbaidschanischen Behörden willkürlich und gemäss internationalem Recht widerrechtlich festgehaltenen Geiseln freigelassen werden.
  • Druck auf beide Seiten, insbesondere auf Aserbaidschan, ausüben, damit alle noch offenen Fragen ausschließlich auf dem Verhandlungsweg und mit friedlichen Mitteln unter voller Achtung der Souveränität und territorialen Integrität jedes Landes sowie des Völkerrechts gelöst werden. Auf Gewaltanwendung und Gewaltandrohung ist zu verzichten.
  • darauf hinwirken, dass Aserbaidschan auf diskriminierende Hassreden und fortgesetzte hetzerische Äusserungen zur Herabsetzung der armenischen ethnischen Gemeinschaft verzichtet.
  • den rund 150‘000 Flüchtlingen und intern Vertriebenen in Armenien eine der humanitären Tradition und den finanziellen Möglichkeiten der Schweiz angemessene Integrations- und wirtschaftliche Starthilfe zukommen lassen.
  • das Ziel einer sicheren, freiwilligen und dauerhaften Rückkehr aller vertriebenen Armenier aus ihrer Heimat Berg-Karabach weiter verfolgen und dazu beitragen dass diese in ihrer Heimat ein Leben frei von Angst, Einschüchterung und Diskriminierung führen können.
  • aktiv dazu beitragen, dass eine von der UNESCO geleitete Mission unabhängiger internationaler und lokaler Experten Zugang nach Berg-Karabach bekommt, um den Zustand der antiken Stätten christlichen Glaubens zu dokumentieren und deren Erhalt zu gewährleisten.
  • allfälligen weiteren Verstössen von Seiten Aserbaidschans, welche die völkerrechtlich begründeten Ansprüche Armeniens auf territoriale Integrität, den international gebotenen Verzicht auf Waffengewalt sowie den Schutz von Minderheiten missachten, mit strengst möglichen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Mitteln einschliesslich gezielter Sanktionen gegen verantwortliche Einzelpersonen begegnen.

Mit einer derartigen Haltung kann die Schweizer Aussenpolitik glaubwürdig und bereits präventiv einen substantiellen, in ihrem eigenen Interesse liegenden Beitrag zu einer stabileren und friedlicheren Entwicklung im Südkaukasus leisten.

 

Fribourg, 8.05.2024

Wolfgang Bürgstein
Generalsekretär J+P
+41 78 824 44 18

 

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