Ein wichtiges Zeichen zur Anerkennung und Aufarbeitung von Schuld und Unrecht

Justitia et Pax begrüsst den indirekten Ge-genvorschlag des Bundes und hofft auf einen schnellen politischen Entscheidungsprozess – zum Wohl der Betroffenen.

Justitia et Pax, die sozialethische Kommission der Schweizer Bischöfe, begrüsst den indirekten Gegenvorschlag des Bundes und hofft auf einen schnellen politischen Entscheidungsprozess – zum Wohl der Betroffenen. Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die Stossrichtung der Wiedergutmachungs-Initiative auf und erlaubt einen beschleunigten politischen Prozess. Dies ist angesichts der immer älter werdenden Opfer nötig.

Justitia et Pax, die sozialethische Kommission der Schweizer Bischöfe, begrüsst den indirekten Gegenvorschlag des Bundes und hofft auf einen schnellen politischen Entscheidungsprozess – zum Wohl der Betroffenen. Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die Stossrichtung der Wiedergutmachungs-Initiative auf und erlaubt einen beschleunigten politischen Prozess. Dies ist angesichts der immer älter werdenden Opfer nötig.

Justitia et Pax ist dem Unterstützungskomitees der Wiedergutmachungsinitiative beigetreten, weil sich die Kirche bewusst ist, dass sie und manche ihre Vertreterinnen und Vertreter sich schuldig gemacht haben, und weil sie auch um ihre Verantwortung gegenüber den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen weiss.  Es ist höchste Zeit, ein Zeichen zu setzen. Bischof Markus Büchel hat bereits im April 2013 das begangene Unrecht eingestanden und die Betroffenen um Verzeihung gebeten. Die Teilnahme am Runden Tisch seit dessen Bestehen ist ein weiteres Zeichen, dass sich die katholische Kirche bewusst mit einem ihrer dunklen Kapitel der jüngeren Geschichte auseinandersetzt. Auch bringen zahlreiche unabhängige Gutachten, das Öffnen der Archive und viele direkte Kontakte zwischen Opfern und Vertretern der Kirche diesen guten Willen zum Ausdruck. Für die Kirche und ihre Mitarbeitenden heisst dies ganz konkret, dass sie Türen und Ohren für Gespräche mit Betroffenen offenhalten. Gleichzeitig muss sich die Kirche auch in Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden immer wieder bewusst machen, welche Verantwortung sie für Menschen, v.a. für Schwächere trägt.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative – lediglich ein halbes Jahr nach deren Einreichung – zeugt vom Willen der Landesregierung, schnell und umfassend für das begangene Leid gerade zu stehen. Justitia et Pax begrüsst diese schnelle Vorgehensweise. Damit wird deutlich, dass die vielfach schon im fortgeschrittenen Alter stehenden Betroffenen wirklich im Zentrum stehen!

Justitia et Pax begrüsst nicht nur die schnelle Reaktion des Bundesrates, sondern auch die Breite der vorgeschlagenen Massnahmen. Neben den wirklich notwendigen Geldern sollen auch die Geschichte aufgearbeitet und dazu die Archive geöffnet und gesichert  werden. Dass ausdrücklich Öffentlichkeitsarbeit und die Errichtung eines Zeichens der Erinnerung im bundesrätlichen Vorschlag stecken, bringt zum Ausdruck, dass wir aus der Geschichte lernen wollen. Es ist wichtig, das öffentliche Bewusstsein über dieses dunkle Kapitel in der Schweizer Geschichte zu schärfen. Nur so kann den Opfern jener Respekt entgegengebracht werden, der ihnen so oft verwehrt wurde. Dies sind wichtige Zeichen, weil mit Geld zwar ein Teil, aber lange nicht alles Unrecht gut gemacht werden kann.

Justitia et Pax wird sich an der Vernehmlassung beteiligen und darauf hinwirken, dass die parlamentarische Arbeit diesen nun vorgespurten Weg zügig weiter geht. Die betroffenen Frauen und Männer verdienen in der kommenden parlamentarischen Diskussion Anerkennung des begangenen Unrechts. Dieser Wille wird sich nicht zuletzt auch daran messen, wie schnell das Parlament arbeitet. Es muss die betroffenen Menschen ins Zentrum stellen.

Dr. Thomas Wallimann-Sasaki                                          Dr. Wolfgang Bürgstein
Präsident a.i.                                                                        Generalsekretär