Durchsetzungsinitiative – unnötig, respektlos und ungerecht !

Die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommende Initiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer“ nimmt in Kauf, menschenrechtliche Prinzipien und rechtsstaatliche Verfahren zu verletzen. Sie schürt Misstrauen gegen unsere Gerichte, gegen die Politik und gegen Fremde. Die Menschenwürde gehört wesentlich zum christlichen Menschenbild. Zum Kern des christlichen Menschenbildes gehört auch, dass die Tat, nicht aber der Mensch als Person zu verurteilen ist. Die Menschenrechte gelten auch für straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer. Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio der Schweizer Bischofskonferenz lehnen die Durchsetzungsinitiative als unnötig, respektlos und ungerecht ab.

Unnötig

Die „Durchsetzungsinitiative“ betreibt Etikettenschwindel. Sie gibt vor, der Ausschaffungsinitiative, über die bereits 2010 abgestimmt wurde, zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen. In Tat und Wahrheit ist sie aber eine drastische Verschärfung. Sie verletzt völkerrechtliche Vorgaben, bewährte verfassungs-rechtliche Prinzipien (Prinzip der Verhältnismässigkeit und Rechtsstaatlichkeit) und unterstellt, dass rechtskräftig verurteilte Ausländerinnen und Ausländer heute ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht geniessen könnten. Tatsächlich aber werden heute schon Straftäter ohne Schweizer Pass abgeschoben. Die von den eidgenössischen Räten vorgelegte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wird mit der Durchsetzungsinitiative grundsätzlich in Frage gestellt, obwohl sie zu einer deutlichen Verschärfung der heutigen Praxis bei Landesverweisen und Einreisesperren führen würde. Diese Zwängerei ist unschweizerisch und unnötig.

Respektlos

Die Durchsetzungsinitiative geht weit über grundsätzliche Verfassungsfragen hinaus, sie ignoriert die bewährte Gewaltenteilung in der Schweizer Rechtsprechung, in deren Rahmen Grundsatzfragen vom Volk definiert, die weitergehende Präzisierung, Umsetzung und Anwendung aber Legislative, Exekutive und Judikative überlassen werden. Die in der Initiative geforderte Ausschaffung bei zahlreichen Delikten, und seien sie nur bagatellhaft, nimmt den Gerichten jeglichen Spielraum für eine Einzelfallprüfung. Das Aushebeln wichtiger rechtsstaatlicher Grundsätze ist unserer Demokratie unwürdig und respektlos gegenüber schweizerischen Institutionen.

Ungerecht

Bisher galt in der Rechtsprechung der Grundsatz „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich“ zu behandeln. Damit war es möglich, im Einzelfall besonderen Umständen Rechnung zu tragen. Der in der Durchsetzungsinitiative geforderte Aus-schaffungsautomatismus missachtet diesen Grundsatz und behandelt Ausländer mit einem anderen Massstab als Schweizer. In der Folge würden Väter abgeschoben werden müssen, deren Kinder und/oder Ehefrau in der Schweiz beheimatet sind. Secondos ohne Schweizer Pass müssten in das Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben werden, auch wenn ihnen Sprache und Kultur fremd sind. Das Recht auf ein Zusammenleben der Familie, wie es in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, würde damit Ängsten vor straffällig gewordenen Ausländern geopfert. Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit. Aus christlicher Sicht sprechen die Prinzipien der Menschenwürde und der Barmherzigkeit gegen die Initiative. Es gehört zum grossartigen Erbe der jüdisch-christlichen Kultur, dass es sich gegen die offenen und subtilen Formen der Verletzung der Menschenwürde wendet. Diese Würde gilt es zu verteidigen, auch gegenüber Straftätern, weil die Barmherzigkeit Gottes auch dem Menschen begegnet, der auf Abwege geraten ist.

Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio sprechen sich aus den genannten Gründen für ein Nein zur Durchsetzungsinitiative aus. Sie haben diese Stellungnahme im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz verfasst.

Fribourg, 26.01.2015

Wolfgang Bürgstein
Justitia et Pax

Samuel-Martin Behloul
migratio

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Durchsetzungsinitiative – unnötig, respektlos und ungerecht!