Justitia et Pax fordert die Ratifizierung, Anwendung und Ueberwachung der Europarat-Konvention gegen Menschenhandel

Menschenhandel ist ein Problem, das immer mehr zunimmt. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung wirksam zu begegnen, ist ein koordiniertes und kooperatives Handeln möglichst vieler Regierungen notwendig. Das weltumspannende Phänomen des Menschenhandels zeichnet sich durch vielfältige Menschenrechtsverletzungen aus: sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Formen von Sklaverei wie Ausbeutung durch Betteln und häusliche Knechtschaft sowie Organdiebstahl zu kommerziellen Zwecken.

Menschenhandel ist ein Verbrechen, das im Verborgenen stattfindet. Da es sich über Nationen und Kontinente hinweg erstreckt, ist es schwierig, die Anzahl der Opfer genau zu beziffern. Die UNESCO schätzt die Zahl der Betroffenen für das Jahr 2007 auf 500.000 bis 2 Millionen Menschen. Dieses Verbrechen betrifft alle Länder – unabhängig davon, ob es sich um Herkunfts-, Transit- und Zielländer handelt. Die Folgen von Menschenhandel sind nicht nur für die Opfer selbst verheerend, sondern auch für die betroffenen Gesellschaften. Papst Johannes Paul II zufolge stellt dieser Menschenhandel eine schockierende Beleidigung der menschlichen Würde und eine schwere Verletzung von Grund- und Menschenrechten dar.

Aus diesem Grund engagiert sich die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen (Justitia et Pax Europa) zusammen mit einer wachsenden Zahl anderer Organisationen gegen Menschenhandel in all seinen Formen. Wir rufen deshalb alle Länder und deren Regierungen in Europa auf:

  • Die Konvention des Europarats gegen Menschenhandel zu ratifizieren (CETS Nr. 197 – die Schweiz hat diese Konvention am. 08.09.2008 unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert),
  • sich gemeinsam für eine umfassende Anwendung und sorgfältige Überwachung (monitoring) einzusetzen, wie dies in der Europarat-Konvention und im Zusatzprotokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (2000), festgehalten ist,
  • deutlichere Fortschritte zu erzielen beim Einhalten der Millenium Development Goals (MDG), wie sie von den Vereinten Nationen festgesetzt wurden, und die Zusicherung finanzieller Hilfe einzuhalten,
  • anzuerkennen, dass Europa eine moralische Pflicht hat, die tiefer liegenden Gründe für die „Nachfrage“ in den Zielländern nach „billigen Arbeitskräften“ zu beseitigen,
  • und anzuerkennen, dass wir eine Pflicht haben, den Opfern von Menschenhandel zu helfen und ihre besonderen Bedürfnisse zu respektieren wie Zugang zu medizinischer Versorgung, psychologische Unterstützung und Beratung, Rechtsbeistand und verschiedene Formen von Entschädigungslösungen.

Bern, 6. April 2009

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wolfgang.buergstein@juspax.ch