Pressekonferenz: Christliche Kirchen gegen Asylgesetzverschärfung

Die Kirchen der Schweiz lehnen die geplanten Verschärfungen des revidierten Asylgesetzes ab (Volksabstimmung vom kommenden 9. Juni). Dies haben sie heute an einer gemeinsamen Medienkonferenz im Asylzentrum in Köniz BE bekräftigt.

 

Die Kirchen lehnen die „dringlichen Änderungen des Asylgesetzes“ ab. Die Änderungen stehen im Gegensatz zum Kernanliegen des Asylrechts, Verfolgte zu schützen. Die Kirchen sind überzeugt, dass faire Asylverfahren für Menschen auf der Flucht gewährleistet sein müssen.

Das Engagement für Schutzlose und Schutzsuchende ist ein ureigenes Anliegen der christlichen Kirchen seit ihren Ursprüngen. Die Gewährung von Asyl ist ein Akt der Humanität und Solidarität. Die Konkurrenz politischer Überzeugungen endet dort, wo die Menschlichkeit selbst auf dem Spiel steht.

Seit Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 wurden 10 verschärfende Revisionen vorgenommen. An der Tatsache, dass Menschen unter Zwang ihre Heimat verlassen müssen und auch in der Schweiz um Asyl bitten, konnten diese Verschärfungen nichts ändern, betonten die Kirchenvertreter. Erreicht wurde hingegen, dass das Schicksal einzelner Asylsuchender kaum mehr wahrgenommen wird und alle Asylsuchenden unter dem Generalverdacht stehen, sie seien kriminell und nur darauf aus, unseren Sozialstaat auszunutzen.

Die Gesetzesänderung streicht die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Die Folgen der Abschaffung sind drastisch. Frauen, Kinder, Alte und Kranke sind besonders betroffen. Flüchtlinge werden vermehrt in die Hände von Schlepperbanden getrieben. Verfolgten aus armen Verhältnissen bleibt dieser letzte Fluchtweg verwehrt.

Die Kirchen äussern Bedenken zur möglichen Verkürzung der Beschwerdefristen für Asylsuchende von 30 auf 10 Tage. Der Rechtsschutz von Asylsuchenden müsste deutlich gestärkt werden.

Die Kirchen unterstützen Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Schweiz. Sie bieten seelsorgerliche Hilfe in den Empfangs- und Verfahrenszentren und unterstützen massgeblich die Rechtsberatungsstellen. Im Umgang mit den Benachteiligten zeigt sich der Kern des Evangeliums, so die Kirchenvertreter heute in Köniz.

Die Kirchen stellten während der Pressekonferenz ausserdem zwei Argumentarien vor: Der Kirchenbund veröffentlichte die 16-seitige Broschüre  „10 Fragen – 10 Antworten zur Asylgesetzrevision“, die Kommission Justitia et Pax der Bischofskonferenz präsentierte ihre Stellungnahme zur Abstimmung.

Bern/Freiburg, 2. Mai 2013

Justitia et Pax, Kommission der Schweizer Bischofskonferenz
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Christkatholische Kirche Schweiz
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Schweiz


Hinweis: Alle Publikationen und die Redebeiträge der Pressekoferenz ab sofort auf https://www.sek.ch.


Medienkontakte
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Stellungnahme Justitia et Pax Wort von Abt Martin Werlen