30 Jahre Gleichstellung reichen noch nicht

Justitia et Pax fordert anlässlich des Frauenaktionstags weitere Anstrengungen

Im Rahmen des Frauenaktionstags feiern Frauen und Männer am 14. Juni schweizweit den 30. Jubiläumstag des Verfassungsartikels „Gleiche Rechte für Mann und Frau“, 40 Jahre Frauenstimmrecht und 20 Jahre Frauenstreik. Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax begrüsst die erreichten gesellschaftlichen und rechtlichen Fortschritte zur Verwirklichung der Gleichberechtigung. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun: Denn Frauen tragen eine Mehrfachbelastung, sind auf dem Arbeitsmarkt immer noch stark benachteiligt und in Führungs- und Verantwortungspositionen massiv untervertreten.

Trotz Verfassungsartikel und Gleichstellungsgesetz von 1995, die gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit festlegen, verdienen Frauen für die gleiche Arbeit weiterhin bedeutend weniger als Männer. Sie sind zudem häufiger von schlecht bezahlter Arbeit und Arbeitslosigkeit betroffen. Frauen leisten auch den grösseren Anteil an unbezahlter Arbeit, wobei sie durch den Mangel an Betreuungsstrukturen für Kinder, Jugendliche und pflegebedürftige Angehörige oft ihre Erwerbstätigkeit unfreiwillig und mit entsprechenden langfristigen Konsequenzen einschränken müssen.

Aus diesen Gründen fordert Justitia et Pax von Bund und Kantonen verstärkte Massnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung auf allen gesellschaftlichen Ebenen, wie es der Verfassungsartikel von 1981 und das Gleichstellungsgesetz von 1995 vorsehen. Als Vertragsstaat der UNO-Frauenrechtskonvention und des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, steht die Schweiz auch international in der Pflicht, die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen.

Für Justitia et Pax steht hinter dem Anliegen der Gleichstellung der Geschlechter die Vision einer Gesellschaft, in der auch nach christlicher Auffassung nicht das Geschlecht (Gal 3,28: „da ist nicht männlich und weiblich“), sondern die Person im Zentrum stehen. Das bevorstehende Pfingstfest erinnert an den von der göttlichen Geistkraft motivierten Aufbruch in eine Gemeinschaft von Gleichgestellten. Dies unterstreicht auch Abt Martin Werlen, innerhalb der Schweizer Bischofskonferenz zuständig für die Arbeit von Justitia et Pax: „Der Geist Gottes ist in den biblischen Originalsprachen weiblich. In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Frauen in ihrem Engagement für die Gleichwertigkeit von Frau und Mann Zeugnis von diesem Geist Gottes abgelegt.“ Heute soll diese Erinnerung Ansporn sein, diese Vision mit Kreativität weiterzuverfolgen – in Politik, Wirtschaft und in der Kirche.

Bern, 8. Juni 2011

Kontakt:

Katia Aeby
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