30 Jahre Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen

10. Dezember 2014: Tag der Menschenrechte

Am 10. Dezember, dem internationalen Menschenrechtstag, gedenken die Landeskirchen des 30. Jahrestages des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. In einer gemeinsamen Verlautbarung betonen die Kirchen die Unbedingtheit des Folterverbots, weil „Folter nie zu mehr Gerechtigkeit führt“.

 

Weltweit verboten, werden Folter und erniedrigende Behandlungen trotzdem praktiziert. 155 Staaten, darunter auch die Schweiz, haben die Konvention der Vereinten Nationen von 1984 ratifiziert. Und doch wenden viele Länder nach wie vor inakzeptable Methoden an, die durch keinerlei Bedrohung oder „Ausnahmesituation“ zu rechtfertigen sind. Was auf rechtlicher Ebene unmissverständlich ist, wird in der Wirklichkeit oft in einem ganz anderen Licht gesehen.

„Im Zentrum des Folterverbots steht die Verteidigung der Menschenwürde“, betonen die Kirchen in ihrer Erklärung. „Es kann keine Menschenwürdegarantie geben in einem Staat, der Folter anordnet, Foltertechniken entwickelt und Folterspezialisten ausbildet.“ Das absolute Folterverbot resultiert aus der Unverhandelbarkeit der Menschenwürde – trotz aller moralischer Konflikte wie beispielsweise einer Kindesentführung, bei der die Entführer das Versteck des Opfers nicht preisgeben. „Ausnahmen vom Folterverbot zu formulieren, hiesse gleichzeitig, Ausschlusskriterien für Menschen zu formulieren, denen man die Anerkennung ihrer Menschenwürde verweigern darf“, so die Kirchen.

Am Menschenrechtstag laden die Kirchen all diejenigen ein, die der Würde des als Ebenbild Gottes erschaffenen Menschen höchsten Wert beimessen, sich für das Verbot von Folter einzusetzen. „Ohnmacht, Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit sind in vielen Regionen dieser Welt wieder zur alltäglichen Erfahrung der Menschen geworden“, so die drei Unterzeichner des Aufrufs, Pfarrer Gottfried Locher, Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Bischof Harald Rein für die Christkatholische Kirche und Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz. Ausserdem rufen die Schweizer Kirchen zur Unterzeichnung zweier Petitionen auf, die von der Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT) lanciert werden.

 

Medienmitteilung Menschenrechtstag 2014