26. November: Ja zum Schweizer Beitrag (Kohäsionsmilliarde)

Abstimmung zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Ja zu einem solidarischen Europa – Ja zum Schweizer Beitrag („Kohäsionsmilliarde“) für ein stabiles, freiheitliches und gerechtes Europa
Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas. Dieses Gesetz unterstreicht die Solidarität der Schweiz mit den Transformationsländern im Osten und ist ein Beitrag zu Frieden, Gerechtigkeit und Stabilität in Europa.

Das Osthilfegesetz erlaubt es einerseits, weiterhin Länder Osteuropas und Zentralasiens zu unterstützen. Dieser Aspekt wird auch von den Gegnern dieses Gesetzes nicht in Frage gestellt. Andererseits ist es die Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Projekten in den neuen EU-Mitgliedsstaaten im Umfang von jährlich 100 Mio. Franken über 10 Jahre hinweg („Kohäsionsmilliarde“). Damit wird das Gefälle zwischen Arm und Reich innerhalb der EU verringert. Diesen sozialen Ausgleich verstehen wir als ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, was letztlich auch dem wirtschaftlichen und (sicherheits-)politischen Interesse der Schweiz dient.

Justitia et Pax plädiert für ein Ja zu diesem Gesetz bei der Abstimmung am 26. November 2006 aus mehreren Gründen:

  • Wie schon das Ja zur Personenfreizügigkeit versteht Justitia et Pax auch diesen Schweizer Beitrag als wichtigen Schritt, um Frieden, Stabilität und Gerechtigkeit in Europa und darüber hinaus zu fördern. In der Charta Oecumenica, einem Grundsatzdokument der Kirchen Europas, haben sie sich zur Förderung der Einigung des europäischen Kontinents bekannt.
  • Die „Kohäsionsmilliarde“ fliesst weder in einen EU-Topf in Brüssel noch in den Kohäsionsfonds der EU. Ganz im Gegenteil verfügt die Schweiz über ihren Beitrag nach eigenem Ermessen in den Bereichen Demokratie, Ausbildung, Infrastruktur und Umwelt. Dieser Beitrag fördert den Aufbau eines menschen- und umweltfreundlichen Europas.
  • Letztlich wird das Parlament über die Finanzierung dieses Beitrags entscheiden, sie soll jedoch budgetneutral erfolgen. Einsparungen werden bei der traditionellen Osthilfe (v.a. Russland, Rumänien und Bulgarien) vorgenommen. Dies ist unseres Erachtens vertretbar. Wichtig ist uns jedoch, dass die verstärkte Solidarität mit den Ländern Osteuropas nicht zu Lasten der traditionellen Entwicklungshilfe geht. Dies scheint durch die Zusagen der Ja-Parteien gewährleistet.
  • Dieser Betrag rechtfertigt sich für die Schweiz mit den wirtschaftlichen Vorteilen aus den Bilateralen II und dient gleichzeitig zu deren Absicherung, ganz im Sinne eines Gebens und Nehmens.

Aus diesen Gründen empfehlen wir das Gesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas ohne Einschränkung zur Annahme.

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