26 November: Ja zum Familienzulagengesetz

Einheitlichere Annerkennung von Erziehungsarbeit und Ausbildungslasten

Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt das vorgelegte Bundesgesetz über die Familienzulagen. Wir begrüssen die Harmonisierung der Familienzulagen durch die Einführung eines landesweiten Mindestbetrags von 200 beziehungsweise 250 Franken für jedes Kind. Erziehungsarbeit und Ausbildungslasten erfahren dadurch gesellschaftliche Solidarität und Anerkennung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinder zunehmend zu einem Armutsrisiko werden.

Das im Rahmen der Ökumenischen Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz im Jahre 2001 herausgegebene Wort der Kirchen „Miteinander in die Zukunft“ charakterisiert die Situation der Familien folgendermassen: „Vielmehr wirft die finanzielle Benachteiligung des Zusammenlebens mit Kindern, besonders die Armutsbetroffenheit junger und kinderreicher Familien im Vergleich zu anderen Lebensformen, die Frage nach der inneren Verfassung unserer gesellschaftlichen Solidarität auf. [47]… Deshalb sind wesentlich höhere Kinderzulagen auszurichten als heute.“[67] Justitia et Pax plädiert deshalb für ein Ja zu diesem Gesetz bei der Abstimmung am 26. November 2006.

Laut Untersuchungen leben heute bereits mehr als 250 000 Kinder in der Schweiz unter der Armutsgrenze. Für die Betroffenen bedeutet dies Benachteiligungen in ihren Bildungs-, Lebens- und Arbeitschancen. Diese Familienarmut gilt es auf vielfältige Weise zu bekämpfen. Eine einheitliche Mindest-Familienzulage dient diesem Ziel und beseitigt die gravierendsten Ungerechtigkeiten im bestehenden Recht.

Wir erachten diese Vorlage als einen finanzierbaren Kompromiss und weisen insbesondere darauf hin, dass Nicht-Erwerbstätige, die nicht der AHV unterliegen, und Selbstständige nicht in den Genuss dieser Familienzulage kommen. Dieses Defizit gilt es im Auge zu behalten. Eine einheitlichere Regelung entspricht den heutigen Erfordernissen wachsender Mobilität und den sich wandelnden Familien- und Lebensformen. Nicht zuletzt mit Blick auf den demografischen Wandel in unserer Gesellschaft ist es dringend geboten, die Familien auch in ihrer Erziehungsarbeit solidarisch zu unterstützen. Deshalb empfehlen wir das Gesetz über die Familienzulagen am 26 November 2006 zur Annahme.

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