Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Integration; AuIG)

Justitia et Pax begrüsst die Bestrebungen des Bundes, die Integration zu fördern, steht aber dem vorliegenden Gesetzesvorschlag kritisch gegenüber.

Zusammenfassung

Justitia et Pax begrüsst es, dass der Bund die Integration vermehrt fördern und zu diesem Zweck den Ansatz bei der Regelstruktur verstärken will. Justitia et Pax unterstützt auch die vorgesehene verbesserte Information von Neuzuziehenden sowie das Anliegen, verstärkte Massnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung zu ergreifen. 

Ablehnend steht Justitia et Pax der Tendenz im vorliegenden Gesetzesentwurf gegenüber, Integration zu einem fremdenpolizeilichen Instrument zu machen. Das ist aus grundsätzlichen Überlegungen nicht richtig und zudem diskriminierend, weil es Personen aus so genannten Drittstaaten trifft. Auf Personen, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens in die Schweiz kommen oder Angehörige nachziehen lassen, wären die neuen Bestimmungen gar nicht anwendbar.

Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Integration; AuIG)