Änderung des Zivildienstgesetzes
EMPFEHLUNG: NEIN ZUR GESETZESREVISION
Die Kommission Justitia et Pax empfiehlt aus theologisch-ethischer Sicht, die Änderung des Zivildienstgesetzes abzulehnen. Die Vorlage untergräbt die Gewissensfreiheit als verfassungsmässig und völkerrechtlich geschütztes Grundrecht, schwächt den sozialen Zusammenhalt und widerspricht zentralen Prinzipien der christlichen Soziallehre sowie den langjährigen Positionen der Kommission Justitia et Pax.
1. Ausgangslage und Gegenstand der Abstimmung
Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die vom Parlament am 26. September 2025 beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (ZDG) ab. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen; Bundesrat und Parlamentsmehrheit empfehlen Annahme.
Die Revision sieht sechs Massnahmen vor, welche die Zulassungsbedingungen zum Zivildienst verschärfen: Alle Zivildienstpflichtigen müssen neu mindestens 150 Diensttage leisten, unabhängig von bereits geleisteten Militärdiensttagen. Der Wechsel nach abgeschlossener Ausbildung wird erschwert. Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Tiermedizinstudium voraussetzen, sind nicht mehr erlaubt. Strengere Planung und jährliche Einsatzpflicht werden eingeführt.
Bundesrat und Parlamentsmehrheit begründen die Verschärfung mit der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst bestehen soll. Das Referendumskomitee hingegen sieht in der Vorlage einen Angriff auf den sozialen Zusammenhalt, ohne dass die Armee tatsächlich gestärkt werde.
2. Die Positionen der Kommission Justitia et Pax: Kontinuität und Orientierung
In ihrer Publikation von 1981 bezeichnete Justitia et Pax den »Beweis durch die Tat«[1] als die »vernünftigste Lösung« für den Umgang mit Kriegsdienstverweigerung. Eine Person trotz schweren Gewissenskonflikts zum Militärdienst zu zwingen ist eine Verletzung ihrer Menschenwürde. Die Tatbeweislösung, die die Schweiz 2009 institutionalisiert hat, entspricht genau dieser ethischen Forderung: Wer bereit ist, anderthalbmal so viele Diensttage zu leisten, beweist durch Tat und nicht durch Deklaration die Ernsthaftigkeit seines Anliegens.
3. Theologisch-ethische Argumente gegen die Gesetzesrevision
Der Zivildienst ist keine pragmatische Flucht aus dem Militär, sondern die institutionelle Anerkennung einer fundamentalen ethischen Forderung: Menschen sollen nicht gegen ihr Gewissen handeln müssen.
Zivildienstleistende tragen in Spitälern, Schulen, Kindertagesstätten und Naturschutzprojekten konkret zum positiven Frieden bei. Ein Sicherheitsverständnis, das ausschliesslich auf militärische Kapazitäten setzt, greift zu kurz. Ein Rückgang der Zahl Zivildienstleistenden schwächt jene gesellschaftlichen Institutionen, die Sicherheit und „positiven Frieden“ im weiteren Sinne erst ermöglichen.
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist kein Angriff auf staatliche Autorität, sondern ein Akt verantwortungsvoller moralischer Unterscheidung. Der Zivildienst ist ein Beitrag zum Gemeinwohl in der Treue zum Gewissen. Diese Balance darf nicht durch bürokratische Hürden zerstört werden.
4. Gesellschaftliche Folgen: Solidarität und Kohäsion
Jährlich leisten Zivildienstpflichtige Tausende von Arbeitsstunden in systemrelevanten Bereichen: Pflege, Betreuung, Bildung, Ökologie. Diese Leistungen ersetzen keine Fachkräfte, aber sie unterstützen sie und entlasten überlastete Institutionen. Ein massiver Rückgang dieser Ressource trifft zuerst die Menschen, die von den Einsätzen der Zivildienstleistenden profitieren: ältere Menschen in Heimen, Kinder in Tagesstrukturen, benachteiligte Schülerinnen und Schüler.
Die Soziallehre der Kirche definiert das Gemeinwohl als »alle sozialen Bedingungen, die es Einzelpersonen und Gruppen ermöglichen, ihrer Vollkommenheit auf umfassendere und leichtere Weise näher zu kommen« (Kompendium der Soziallehre, Nr. 164). Der Zivildienst trägt wesentlich zu diesem Gemeinwohl bei. Ihn aus strategischen Gründen zu schwächen bedeutet, einen gesellschaftlichen Kohäsionsfaktor zu opfern.
Fazit und Empfehlung
Justitia et pax Schweiz empfiehlt, die Änderung des Zivildienstgesetzes am 14. Juni 2026 abzulehnen, und begründet diese Empfehlung wie folgt:
- Die Gewissensfreiheit ist ein unveräusserliches Grundrecht, das durch Art. 15 BV und das Völkerrecht (IPBPR, Art. 18) geschützt ist. Die Revision schränkt dieses Recht faktisch ein, indem sie seinen Ausdruck unverhältnismässig bestraft.
- Die Tatbeweislösung ist die ethisch stimmige und verfassungskonforme Antwort auf die Frage der Kriegsdienstverweigerung. Sie ist die »vernünftigste Lösung« (Justitia et Pax, 1981) und soll nicht ausgehöhlt werden.
- Der Zivildienst ist ein konkreter Beitrag zum »positiven Frieden« (GS, Nr. 78): Er stärkt den sozialen Zusammenhalt, schützt die Schwächsten und fördert den Umweltschutz.
- Die proklamierten Sicherheitsziele der Revision sind sachlich nicht belegt. Die Armee gewinnt kein Personal; die Gesellschaft verliert eine wertvolle Ressource.
- Die christliche Soziallehre fordert ein integrales Sicherheitsverständnis, das Menschenwürde, Gerechtigkeit, Solidarität und aktiven Friedensaufbau verbindet.
In diesem Sinne erweist sich die Ablehnung der Gesetzesrevision nicht als Schwächung, sondern als ethische Stärkung einer demokratischen Gesellschaft, die ihre moralischen Grundlagen ernst nimmt.
Florian Lüthi für die Nationalkommission Justitia et Pax
Freiburg, 5.06.26
[1] das Ableisten eines längeren Ersatzdienstes ohne Gewissensprüfung
