{"id":556,"date":"2017-09-01T22:23:09","date_gmt":"2017-09-01T20:23:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juspax.ch\/de\/?p=556"},"modified":"2020-07-23T19:39:08","modified_gmt":"2020-07-23T17:39:08","slug":"reform-altersvorsorge-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/reform-altersvorsorge-2020\/","title":{"rendered":"Stellungnahme Reform Altersvorsorge 2020 \u2013 Rentenreform f\u00fcr AHV und Pensionskassen"},"content":{"rendered":"<div class=\"attribute-sub_title\">\n<p><strong>Juni 2017<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"attribute-description\">\n<p><b>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/b><b>Es besteht Handlungsbedarf!<\/b><\/p>\n<p>Demografie<\/p>\n<p>Die Lebenserwartung ist in der Schweiz markant angestiegen. So hatten z.B. M\u00e4nner, die im Jahre 2014 pensioniert werden, zum Zeitpunkt ihrer Geburt eine Lebenserwartung von nur 67 Jahren(!) Bei Frauen lag diese bei 71 Jahren. W\u00e4ren die Lebensumst\u00e4nde heute noch gleich wie 1950, k\u00f6nnten mit den seinerzeitigen Beitr\u00e4gen in die Altersvorsorge die Renten problemlos finanziert werden. Ein Mann w\u00fcrde eine Rente im Durchschnitt w\u00e4hrend zweier Jahre und eine Frau w\u00e4hrend sieben Jahre beziehen. Die Lebensumst\u00e4nde, insbesondere im Bereich Ern\u00e4hrung und Arbeitswelt und die Fortschritte in der medizinischen Versorgung, haben sich jedoch seit 1950 massiv ver\u00e4ndert. Die Lebenserwartung liegt heute f\u00fcr M\u00e4nner bei 81 Jahren und f\u00fcr Frauen bei 85 Jahren. [1]\n<p>Ausserdem gehen mit der Generation der \u201eBabyboomer\u201c in den kommenden 20 Jahren so viele Erwerbst\u00e4tige in Pension wie nie zuvor. 2015 bezogen 1,5 Millionen Menschen eine AHV-Rente, 2035 werden es 2,4 Millionen sein.<\/p>\n<p>Immer mehr Rentnerinnen und Rentner beziehen deshalb immer l\u00e4nger Leistungen aus der AHV und aus den Pensionskassen. Die Finanzierung der l\u00e4ngeren Lebenserwartung ist in der Altersvorsorge aber nicht ber\u00fccksichtigt. So hat die AHV 2013 erstmals mit einem Defizit abgeschlossen. Es sind Massnahmen notwendig, um die Finanzierung der Altersvorsorge wieder ins Gleichgewicht zu bringen. [2]\n<p>Teilzeitbesch\u00e4ftigung<\/p>\n<p>Immer mehr Menschen arbeiten Teilzeit. Teilzeitarbeitende sind in der Pensionskasse mehrfach benachteiligt:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Anteil des nicht versicherten Lohns, der sog. <i>Koordinationsabzug<\/i>, ist gem\u00e4ss BVG-Gesetz sowohl f\u00fcr Voll- als auch f\u00fcr Teilzeitarbeitende gleich hoch. Wenn nun bei Teilzeitbesch\u00e4ftigten der volle Koordinationsabzug abgezogen wird, ergibt dies einen entsprechen tiefer versicherten Lohn. [3] Arbeitgebende und Arbeitnehmende profitieren allerdings w\u00e4hrend des Arbeitslebens von geringeren Versicherungsbeitr\u00e4gen und Lohnabz\u00fcgen.<\/li>\n<li>Die gesetzliche <i>Einstiegsgrenze<\/i> bei der beruflichen Vorsorge liegt bei einem Bruttojahreslohn von 21\u2018150 CHF. Geringverdienende Teilzeitbesch\u00e4ftigte, h\u00e4ufig sind dies Frauen, erreichen mit ihrem Lohn diese H\u00f6he nicht und sind somit nicht in der Pensionskasse versichert \u2013 weder im Hinblick auf die Altersvorsorge noch im Hinblick auf Invalidit\u00e4t.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Rentenalter<\/p>\n<p>Das bestehende System ist weitgehend starr, es verabschiedet nahezu alle Arbeitnehmenden mit Erreichen des 65. Altersjahres in die Pensionierung. Die heutige Gesellschaft ist nicht nur gepr\u00e4gt von einer gestiegenen Lebenserwartung, sondern auch von zunehmenden individualisierten Lebensl\u00e4ufen. Immer mehr Personen erfreuen sich mit 65 noch guter Gesundheit und k\u00f6nnten, nicht zuletzt aufgrund ihrer langen Ausbildung, auch nach 65 noch arbeiten. Das bestehende Altersvorsorgesystem tr\u00e4gt diesen Ver\u00e4nderungen kaum Rechnung.<\/p>\n<p><b><br \/>\n2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/b><b>Reformvorschl\u00e4ge <\/b>(\u00fcber die wir abstimmen werden)<\/p>\n<p>Vorweg sei festgehalten: Jede Reform, damit sie gelingen und von der Bev\u00f6lkerung gutgeheissen werden kann, verlangt von der Politik Kompromissf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat zur Reform der Altersvorsorge ein Gesamtpaket vorgelegt. Reformen bei der AHV sollen erg\u00e4nzt werden mit Reformen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG).<\/p>\n<p>Darin enthalten sind folgende Massnahmen (wichtigste Punkte):<\/p>\n<p>AHV:<\/p>\n<ul>\n<li>Gleiches Referenz-Rentenalter 65 f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen; Frauen m\u00fcssten (wie zum Zeitpunkt der Einf\u00fchrung der AHV als das AHV-Alter f\u00fcr beide Geschlechter gleich war) insk\u00fcnftig ein Jahr l\u00e4nger bis zur Pensionierung arbeiten. [4]<\/li>\n<li>Flexiblerer Rentenbezug in der AHV [5]: Rentenvorbezug ab 62 bzw. Rentenaufschub bis 70; Teilrentenvorbezug bzw. \u2013aufschub. [6]<\/li>\n<li>Aufhebung des Freibetrags bei Erwerbst\u00e4tigkeit ab dem Referenz-Rentenalter und Ber\u00fccksichtigung der Beitr\u00e4ge nach dem Referenzalter f\u00fcr Rentenneuberechnung. [7]<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung der MwSt um 0,6% in zwei Etappen, um Finanzierungsl\u00fccke bei der AHV vor\u00fcbergehend zu schliessen. (Separate Abstimmung, ist aber mit anderen Massnahmen der Reform verkn\u00fcpft: gleiches Referenzalter f\u00fcr M\u00e4nner und Frauen).<\/li>\n<li>70 Franken mehr f\u00fcr alle Neurenten, um die Ausf\u00e4lle in der zweiten S\u00e4ule zu kompensieren.<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung der AHV-Beitr\u00e4ge um 0,3% ab 2021 (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,15%).<\/li>\n<li>Erh\u00f6hung von Ehepaarrenten durch Erh\u00f6hung der Plafonierung von 150% auf 155% der Maximalrente.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Pensionskasse:<\/p>\n<ul>\n<li>Senkung des Umwandlungssatzes in der Pensionskasse von 6,8% auf 6,0% in 4 Schritten (0,2% pro Jahr).<\/li>\n<li>Um das Niveau der BVG-Altersguthaben zu halten und die berufliche Vorsorge im tieferen bis mittleren Einkommensbereich sowie f\u00fcr Teilzeitbesch\u00e4ftigte zu verbessern, sind folgende Massnahmen vorgesehen:\n<ul>\n<li>Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzugs: 40 Prozent des Jahreslohnes, jedoch mindestens die minimale AHV-Rente (2017: 14 100 Franken) und h\u00f6chstens \u00be der maximalen AHV-Rente (2017: 21 150 Franken).<\/li>\n<li>Anpassung der Altersgutschriftens\u00e4tze: 7% f\u00fcr 25- bis 34-J\u00e4hrige (wie bisher); 11% f\u00fcr 35- bis 44-J\u00e4hrige (+1 Prozentpunkt); 16% f\u00fcr 45- bis 54-J\u00e4hrige (+1 Prozentpunkt) und 18% f\u00fcr 55- bis 65-J\u00e4hrige (wie bisher).<\/li>\n<li>Zusch\u00fcsse f\u00fcr die \u00dcbergangsgeneration (45 Jahre oder \u00e4lter ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes) durch den Sicherheitsfonds BVG.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/b><b>Finanzielle Auswirkungen der Reform auf die AHV [8]<\/b><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen [9] wollen Bundesrat und St\u00e4nderat [10] den Bezug von Alterskapital im obligatorischen Teil des BVG (Lohnanteile bis 84\u2018600 CHF) verbieten. Es w\u00e4ren dann nur noch Rentenzahlungen f\u00fcr den obligatorischen Teil m\u00f6glich. Dies w\u00fcrde zu Mehrkosten bei der Rentenreform von j\u00e4hrlich 200 Millionen CHF f\u00fchren, weil zus\u00e4tzliche Pensionierte in die subventionierte \u201e\u00dcbergangsgeneration\u201c fallen w\u00fcrden. [11]\n<p><b>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/b><b>Kritik an der vorliegenden Reform<\/b><\/p>\n<p>Die Reformvorlage wird sowohl von liberal-konservativer Seite &nbsp;aus der Deutschen Schweiz als auch von linker Seite vornehmlich aus der Romandie bek\u00e4mpft. Die Reformvorlage wird also von zwei unterschiedlichen politischen Ecken kritisiert und bek\u00e4mpft.<\/p>\n<p>Liberal-konservativer Kreise und Parteien (Wirtschaftverb\u00e4nde der D-Schweiz, SVP, FDP etc.) sehen in der Reformvorlage vor allem das Prinzip der Generationengerechtigkeit verletzt, sie halten die Reform f\u00fcr unfair gegen\u00fcber den heutigen Rentnerinnen und Rentnern und den k\u00fcnftigen Generationen. Stein des Anstosses ist die Erh\u00f6hung der AHV-Renten um monatlich 70 Franken f\u00fcr alle, die ab 2019 pensioniert werden. F\u00fcr Ehepaare kann der Zuschlag bis zu 226 CHF betragen. Dies sehen die Gegner als unverantwortlichen \u201eAusbau\u201c, den die j\u00fcngeren Generationen zu bezahlen h\u00e4tten. Sie kritisieren, dass die Reform einseitig zulasten der Jungen gehe. Sie m\u00fcssten die gr\u00f6sste Finanzierungslast tragen. [12] Aber auch die bereits Pensionierten w\u00fcrden benachteiligt, weil sie den AHV-Bonus von 70 Franken nicht erhalten und \u00fcber die Erh\u00f6hung der MwSt dennoch ihren Anteil am Ausbau der AHV zu leisten h\u00e4tten. Sie lehnen die vorgeschlagene Rentenerh\u00f6hung nach dem Giesskannenprinzip ab und kritisieren, dass insbesondere Frauen mit geringem Einkommen den Rentenzuschlag auch f\u00fcr Reiche bezahlen m\u00fcssten. [13] Die Vorstellungen dieser Seite zielen auf eine \u201eechte\u201c und schlanke Reform der Altersvorsorge: Die AHV soll ohne Ausbau mit Rentenalter 65 und Mehrwertsteuern gesichert werden, die zweite S\u00e4ule mit einem tieferen Umwandlungssatz. Die Wirtschaftsverb\u00e4nde in der Romandie begr\u00fcssen die Reform, weil sie darin einen tragbaren Kompromiss sehen.<\/p>\n<p>Die Kritik von linker Seite entz\u00fcndet sich vor allem an der Erh\u00f6hung des Rentenalters f\u00fcr Frauen auf 65 und an der Senkung des Umwandlungssatzes. Frauen seien bis heute auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt, eine Angleichung des Rentenalters eine weitere Diskriminierung der Frauen. Die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten S\u00e4ule wird als Sozialabbau abgelehnt.<\/p>\n<p><b>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/b><b>\u00dcberlegungen aus sozial-ethischer Perspektive<\/b><\/p>\n<p>Nachdem mehrere AHV-Reformen gescheitert sind, unternimmt die aktuelle Reform einen neuen Ansatz: 1. und 2. S\u00e4ule (AHV und berufliche Vorsorge) sollen im Paket neu ausgerichtet werden. Ziel der Reform ist die Sicherung der Finanzierung der Sozialwerke bis 2030. Aufgrund demografischer Ver\u00e4nderungen ist Handlungsbedarf geboten. [14]\n<p>F\u00fcr die Kommission Justitia et Pax ist die W\u00fcrde der Person Ausgangs- und Zielpunkt aller \u00dcberlegungen zur Gestaltung der Gesellschaft. Doch was heisst diese fundamentale Orientierung an der Menschenw\u00fcrde f\u00fcr das vorliegende Referendum zur Reform der Altersvorsorge in der Schweiz?<\/p>\n<p>Die gesellschaftliche Ausgestaltung des Zusammenlebens von Jung und Alt wirft Gerechtigkeitsfragen auf: Wie viel an Last sollen J\u00fcngere tragen, damit \u00c4ltere ihren \u201everdienten\u201c Lebensabend geniessen k\u00f6nnen? Mit welchem Anspruch k\u00f6nnen \u00c4ltere dies von J\u00fcngeren erwarten? Und warum sollten J\u00fcngere dazu bereit sein? Aber auch in wie weit Frauen bereit sind, zugunsten der Sicherung der Sozialwerke gegen\u00fcber M\u00e4nnern diskriminiert zu werden? Im Grunde geht es also um die Frage, wie Jung und Alt, M\u00e4nner und Frauen in dieser Gesellschaft zusammenleben sollen und wollen. Dass es auf solche Fragen keine eindeutigen Antworten geben kann, liegt auf der Hand. Aus ethischer Sicht m\u00fcssen L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge zur Sicherung der Altersvorsorge aber folgenden Kriterien gen\u00fcgen:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine Wertsch\u00e4tzung des Alters zum Ausdruck bringen. [15]<\/li>\n<li>Die Teilhabe- und Teilnahmechancen aller gew\u00e4hrleisten. Dies betrifft dann nicht nur die Rentenfinanzierung, sondern z. B. auch eine angemessene Partizipation an der Erwerbsarbeit im Alter.<\/li>\n<li>Die unterschiedliche physische und psychische Verfasstheit von Menschen sowie die Unterschiedlichkeit und Vielf\u00e4ltigkeit von Lebenslagen angemessen ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Sicherheit vermitteln und in diesem Sinn verl\u00e4sslich und vorhersehbar sein, damit ein Leben im Alter nicht durch die Perspektiven von Mangel und Unsicherheit bedroht ist.<\/li>\n<li>Wenn sich die St\u00e4rke unseres Volkes misst am Wohl der Schwachen (Art. 1 BV), dann muss auch die Altersvorsorge den sozialen Zusammenhalt \u00fcber alle Generationen hinweg f\u00f6rdern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Auftrag der Kommission Justitia et Pax haben B\u00e9atrice Bowald und Wolfgang B\u00fcrgstein 2009 eine Studie zur Altersvorsorge in der Schweiz erstellt. [16] Sie unterstreichen darin, dass die AHV im Sinne einer Grundsicherung zu st\u00e4rken ist, weil f\u00fcr eine erhebliche Zahl von Rentnerinnen und Rentner das Einkommen im Alter zu einem grossen Teil aus der AHV besteht. Der demografische Wandel darf nicht zum Abbau dieser Grundsicherung im Alter benutzt werden. Vielmehr m\u00fcssen angesichts der demografischen Herausforderung neue Finanzierungsquellen gefunden werden: eine zeitlich befristete Erh\u00f6hung der MwSt, Einf\u00fchrung einer zweckgebundenen nationalen Erbschafts- und Umweltsteuer zur Mit-Finanzierung der AHV. Dar\u00fcber hinaus sprachen sich die Autoren und die Kommission f\u00fcr eine Flexibilisierung des Rentenalters in beide Richtungen und f\u00fcr eine Angleichung des Rentenalters von M\u00e4nnern und Frauen aus.<\/p>\n<p>Die nun vorliegende Reform der Altersvorsorge greift wesentliche Elemente unserer Vorschl\u00e4ge auf und unterstreicht die Wichtigkeit und Stabilit\u00e4t in der ersten S\u00e4ule. F\u00fcr die Bev\u00f6lkerung ist es wichtig zu wissen, dass sie im Alter eine hinreichende finanzielle Absicherung haben. Grunds\u00e4tzlich profitieren alle, wenn das Rentensystem stabilisiert und effizienter gemacht wird.<\/p>\n<p>Die Reform bedeutet f\u00fcr alle Einkommensgruppen h\u00f6here Sparbeitr\u00e4ge, wobei die weniger Verdienenden proportional zu ihrem Lohn deutlich mehr sparen m\u00fcssen, [17] um die Einbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes kompensieren zu k\u00f6nnen. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Vorlage einen Kompromiss darstellt. Letztlich muss die Vorlage bei der Abstimmung Bestand haben. Dennoch sind aus ethischer Sicht folgende Punkte zu kritisieren:<\/p>\n<ul>\n<li>Eine h\u00f6here AHV-Mindestrente w\u00fcrde untere Einkommen mehr beg\u00fcnstigen als die 70 Franken AHV-Zuschlag f\u00fcr alle Neurenten. Eine Vorlage, die vor allem eine angemessene Rente im Alter f\u00fcr untere Einkommen im Blick hat, h\u00e4tte dieser Variante den Vorzug geben m\u00fcssen. Zumal sehr tiefe Einkommen, die im Alter Anspruch auf Erg\u00e4nzungsleistungen haben, von dieser Reform nicht profitieren.<\/li>\n<li>Der Aspekt der Nachhaltigkeit des Reformvorhabens kommt zu kurz. Die Vorlage schaut nur bis zum Jahr 2030. Es werden somit in naher Zukunft weitere Reformen und Korrekturen n\u00f6tig sein. Dies widerspricht dem Kriterium der Verl\u00e4sslichkeit und d\u00fcrfte das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die Altersvorsorge schm\u00e4lern.<\/li>\n<li>Die Auswirkungen der Vorschl\u00e4ge zeigen auf, dass Frauen nach wie vor nicht den M\u00e4nnern gleichgestellt sind. Sie werden generell st\u00e4rker belastet als M\u00e4nner.<\/li>\n<li>Angesichts globaler \u00f6kologischer und klimatischer Herausforderungen h\u00e4tte eine \u00f6kologische Steuerreform, die den Ressourcenverbrauch verteuert, daf\u00fcr genutzt werden k\u00f6nnen, die Finanzierungsbasis der AHV zu verbreitern. Diese Perspektive wurde leider in die parlamentarischen Debatten kaum aufgenommen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus Sicht der Kommission Justitia et Pax \u00fcberwiegen bei einer Gesamtschau (G\u00fcterabw\u00e4gung) die Vorteile die Nachteile der Reformvorlage. Insbesondere herauszustreichen sind die finanzielle Stabilisierung in der AHV, die helfen kann, (aktuell und mittelfristig) Verl\u00e4sslichkeit und Vertrauen in die Altersvorsorge zu st\u00e4rken; die Sicherung des Rentenniveaus und eine gr\u00f6ssere Flexibilisierung beim Renteneinstieg, was den individuellen Lebensl\u00e4ufen und unterschiedlichen gesundheitlichen Verfassungen im Alter entsprechen d\u00fcrfte. Allerdings stehen die Verantwortlichen auf dem Arbeitsmarkt auch in der Pflicht, nicht nur gen\u00fcgend und angemessene Arbeitspl\u00e4tze, sondern auch flexiblere Arbeitszeitmodelle zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>Deshalb kommt die Kommission zum Schluss, dass eine Zustimmung zur Reform der Altersvorsorge, \u00fcber die wir am 24. September abzustimmen haben, aus sozialethischer Sicht gerechtfertigt ist. Eine Ablehnung der Vorlage w\u00fcrde erneute, langwierige Verhandlungen nach sich ziehen. Die Situation der AHV w\u00fcrde sich weiter verschlechtern und das gesamte System der Altersvorsorge k\u00e4me noch mehr unter Druck.<\/p>\n<p>Fribourg, 04.07.2017<\/p>\n<p>Wolfgang B\u00fcrgstein<\/p>\n[1] Vgl. Bundesamt f\u00fcr Statistik (2016): Bev\u00f6lkerungsdaten im Zeitvergleich. Die Statistik weist f\u00fcr 2015 erstmals einen leichten R\u00fcckgang aus. 2014 betrug die Lebenserwartung f\u00fcr Frauen noch 85,2 und f\u00fcr M\u00e4nner 81,0 Jahre. 2015 fiel die Lebenserwartung leicht auf 84,9 f\u00fcr Frauen und 80,7 f\u00fcr M\u00e4nner.<\/p>\n[2] Vgl. B\u00e9atrice Bowald, Wolfgang B\u00fcrgstein (2009): Brennpunkt Altersvorsorge. Gerechtigkeit angesichts demografischer Herausforderungen, R\u00fcegger, Z\u00fcrich.<\/p>\n[3] Hat eine Arbeitnehmerin zwei Teilzeitstellen mit je einem Pensum von 50% wird ihr der Koordinationsabzug doppelt, d. h. bei beiden Arbeitgebern voll in Abzug gebracht. Sie wird mit der Altersrente sp\u00e4ter nicht leben k\u00f6nnen.<\/p>\n[4] Das Referenzalter f\u00fcr Frauen wird bei Annahme der Vorlage ab dem 1.1.2018 innerhalb von vier Jahren von 64 auf 65 angehoben (pro Jahr jeweils um 3 Monate).<\/p>\n[5] Heute kann ein Vorbezug der AHV-Rente von M\u00e4nnern fr\u00fchestens ab 63 beantragt werden (Frauen 62). Ein Rentenaufschub bis 70 ist heute schon m\u00f6glich.<\/p>\n[6] Die AHV kann fr\u00fchestens mit 62 bezogen, der Bezug kann aber auch bis 70 aufgeschoben werden. Zwischen 62 und 70 kann die AHV-Rente auf einen beliebigen Monat angefordert werden.<\/p>\n[7] Heute zahlen Personen, die \u00fcber das Rentenalter hinaus arbeiten, Beitr\u00e4ge auf Einkommen, die \u00fcber dem Freibetrag von 1400 Franken pro Monat oder 16 800 Franken pro Jahr liegen. Diese Beitr\u00e4ge sind jedoch nicht rentenbildend und k\u00f6nnen nicht zur Verbesserung der AHV-Rente eingesetzt werden. Die Reform hebt den Freibetrag ab 65 Jahren auf und Beitr\u00e4ge, die nach dem Referenzalter einbezahlt werden, k\u00f6nnen zur Rentenaufbesserung verwendet werden, sofern die Maximalrente noch nicht erreicht ist.<\/p>\n[8] Vgl. Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (2017):&nbsp; Finanzielle Auswirkungen auf die AHV, die berufliche Vorsorge (BV) und den Bund, file:\/\/\/C:\/Users\/buergstein\/Downloads\/05-DE_AV2020_Auswirkung_AHV_BV_und_Bund.pdf (Stand 26.06.2017).<\/p>\n[9] Vgl. https:\/\/www.bsv.admin.ch\/bsv\/de\/home\/sozialversicherungen\/el\/reformen-und-revisionen\/reform.html (Stand 27.06.2017).<\/p>\n[10] Der Nationalrat wird vermutlich im Herbst 2017 die Vorschl\u00e4ge beraten.<\/p>\n[11] Zu dieser geh\u00f6ren all jene, die bei Inkrafttreten der Reform mindestens 45 Jahre alt sind. Bei ihnen reichen die Beitragserh\u00f6hungen in der Pensionskasse nicht, um die Verluste aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren. Das Parlament hat diesen Jahrg\u00e4ngen n\u00e4mlich eine Besitzstandswahrung gew\u00e4hrt. Wer nun sein Kapital nicht mehr beziehen kann, bekommt eine Rente und hat folglich auch Anspruch auf eine Kompensation der Rentenverluste in der zweiten S\u00e4ule.<\/p>\n[12] In den n\u00e4chsten ein bis zwei Jahrzehnten stehen die mittleren Jahrg\u00e4nge (74 und j\u00fcnger) auf der Verliererseite. Sie geh\u00f6ren nicht zur \u00dcbergangsgeneration, deren Pensionskassenguthaben durch den Sicherheitsfonds aufgebessert wird. Sie haben aber auch nicht mehr so viel Zeit, die Senkung des Umwandlungssatzes durch eigenes Sparen zu kompensieren. L\u00e4ngerfristig, wenn erste und zweite S\u00e4ule rote Zahlen schreiben, werden dann die Jungen, die neu ins Arbeitsleben eintreten, die Finanzierung der Renten zu tragen haben.<\/p>\n[13] Die 70 Franken AHV-Zuschlag sind aber zu relativieren, weil Kaufkraftverlust durch Preissteigerungen und eine Erh\u00f6hung der MwSt die effektive Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner einschr\u00e4nken werden.<\/p>\n[14] Das Umlageergebnis der AHV ist seit 2014 negativ. Auf Dauer kann dies durch Anlageergebnisse auf den Kapitalm\u00e4rkten und durch den AHV-Ausgleichsfonds nicht kompensiert werden. Vgl. Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen.<\/p>\n[15] Dies als Ausdruck der Achtung und Respektierung der Menschenw\u00fcrde, die weder vom Alter noch von einer bestimmten Leistungsf\u00e4higkeit abh\u00e4ngig ist.<\/p>\n[16] B\u00e9atrice Bowald, Wolfgang B\u00fcrgstein (2009): Brennpunkt Altersvorsorge. Gerechtigkeit angesichts demografischer Herausforderungen.<\/p>\n[17] Ein 34-J\u00e4hriger mit einem Lohn von 40 000 Franken muss bis 65 zus\u00e4tzliche 45 000 Franken sparen. Bei einem Altersgenossen mit einem Lohn von 84 000 Franken (Obergrenze des BVG-Obligatoriums) sind es 35 000 Franken. Die Ungleichheit ist gewollt: Heute sind die tiefsten Einkommen in der zweiten S\u00e4ule schlecht oder gar nicht versichert.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Juni 2017 1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es besteht Handlungsbedarf! Demografie Die Lebenserwartung ist in der Schweiz markant angestiegen. So hatten z.B. M\u00e4nner, die im Jahre 2014 pensioniert werden, zum Zeitpunkt ihrer Geburt eine Lebenserwartung von nur 67 Jahren(!) Bei Frauen lag diese bei 71 Jahren. 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