{"id":527,"date":"2014-03-27T20:22:57","date_gmt":"2014-03-27T19:22:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juspax.ch\/de\/?p=527"},"modified":"2020-12-16T11:25:39","modified_gmt":"2020-12-16T10:25:39","slug":"vernehmlassung-altersvorsorge-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/vernehmlassung-altersvorsorge-2020\/","title":{"rendered":"Vernehmlassung Altersvorsorge 2020"},"content":{"rendered":"<div id=\"yui_3_15_0_1_1590084568170_197\" class=\"attribute-short_description\">\n<div id=\"yui_3_15_0_1_1590080296999_199\" class=\"attribute-short_description\">\n<div id=\"yui_3_15_0_1_1590080298599_200\" class=\"attribute-short_description\">\n<p id=\"yui_3_15_0_1_1590080298599_199\"><strong>Justitia et Pax begr\u00fcsst in wesentlichen Teilen den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf zur Altersvorsorge 2020.&nbsp;Eine Reform der Altersvorsorge hat sich grunds\u00e4tzlich daran zu orientieren, dass allen die&nbsp;<i id=\"yui_3_15_0_1_1590080298599_198\">Teilnahme<\/i>&nbsp;am gesellschaftlichen Leben und die&nbsp;<i>Teilhabe<\/i>&nbsp;an gesellschaftlichen Einrichtungen erm\u00f6glicht wird.&nbsp;<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p>Sehr geehrter Herr Bundesrat<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zum vorgelegten Entwurf zur Reform Altersvorsorge 2020 Stellung zu nehmen. Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Stabsstelle der Schweizer Bischofskonferenz, die sich mit dem breiten Feld sozialethischer Fragestellungen befasst.<\/p>\n<p>Im Jahr 2009 hat sich die Kommission eingehend mit der Frage der Altersvorsorge vor dem Hintergrund des demografischen Wandels befasst. [1] Die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen zum Entwurf einer Reform der Altersvorsorge beziehen sich wesentlich auf diese Stellungnahme und die darin enthaltenen Eckpunkte und Empfehlungen f\u00fcr eine gerechte Altersvorsorge.<\/p>\n<p><i>1. Grunds\u00e4tzliches<\/i><\/p>\n<p>Die demografische Alterung unserer Gesellschaft hat Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Finanzierbarkeit der Altersvorsorge. Aus ethischer Sicht ist dabei Folgendes zu beachten: Eine Reform der Altersvorsorge hat sich grunds\u00e4tzlich daran zu orientieren, dass allen die <i>Teilnahme<\/i> am gesellschaftlichen Leben und die <i>Teilhabe<\/i> an gesellschaftlichen Einrichtungen erm\u00f6glicht wird. Das bedeutet, dass den am meisten Benachteiligten bei der Suche nach neuen L\u00f6sungen besondere Beachtung zu schenken ist. Dies entspricht auch dem in der Bundesverfassung ausgedr\u00fcckten Selbstverst\u00e4ndnis des Schweizervolkes, das seine St\u00e4rke am Wohl der Schwachen misst.<\/p>\n<p>Die drei S\u00e4ulen der Altersvorsorge der Schweiz sind weitgehend aufeinander abgestimmt und haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass das Ph\u00e4nomen der Altersarmut deutlich reduziert werden konnte. Damit dies auch auf dem Hintergrund demografischer Ver\u00e4nderungen so bleibt, begr\u00fcssen wir eine Gesamtbetrachtung, die die drei S\u00e4ulen nicht losgel\u00f6st voneinander betrachtet. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die AHV ihre Aufgabe einer Grundsicherung, wie sie in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, auch in Zukunft ausreichend erf\u00fcllen kann. Da eine erhebliche Zahl von Rentnerinnen und Rentner ihr Einkommen zu einem grossen Teil aus der AHV beziehen, ist hier der Finanzierungs- und Leistungsseite besondere Beachtung zu schenken. Die Kommission schl\u00e4gt vor, eine Anhebung der Minimalrente der AHV f\u00fcr eine bessere Existenzsicherung der unteren Einkommen ins Auge zu fassen.<\/p>\n<p>Der Handlungsbedarf bei der Sicherung der Altersvorsorge vor allem aufgrund der demografischen Ver\u00e4nderungen wird auch von Justitia et Pax anerkannt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang aber darauf, dass die demografischen Ver\u00e4nderungen bereits seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts ohne gr\u00f6ssere Herausforderungen in das bestehende System der Altersvorsorge integriert werden konnten. Eine genaue Betrachtung zeigt, dass es insbesondere die Lohnentwicklung war, die in der Vergangenheit die demografischen Ver\u00e4nderungen kompensieren konnte. Demografische Szenarien f\u00fcr die kommenden 30-50 Jahre sind weitgehend verl\u00e4sslich, aber politische, wirtschaftliche und soziale Ver\u00e4nderungen k\u00f6nnen kaum \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum vorausgesagt werden. Es bleiben somit weitere zahlreiche Unbekannte, die f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Finanzierbarkeit, Stabilit\u00e4t und Verl\u00e4sslichkeit der Altersvorsorge eine Rolle spielen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund muss eine nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge insbesondere auch ein <i>nachhaltiges Wachstum<\/i> zum Ziel haben. Ein nachhaltiges Wachstum stellt allerdings unsere bisherige Art und Weise des Wirtschaftens in Frage. Die Sicherung der Altersvorsorge wird so zu einer politischen Querschnittsaufgabe. Die Kommission Justitia et Pax empfiehlt deshalb einen Strategiewechsel in der AHV-Finanzierung: reduzierte AHV-Beitr\u00e4ge, um den Faktor Arbeit zu verbilligen einerseits und Einf\u00fchrung zweckgebundener Umweltsteuern zur Finanzierung der AHV andererseits. Dieser Strategiewechsel k\u00f6nnte ein Beitrag f\u00fcr eine umfassendere notwendige \u00f6kologische Steuerreform sein.<\/p>\n<p>Einhergehend mit diesem Strategiewechsel in der AHV-Finanzierung pl\u00e4diert die Kommission ausserdem f\u00fcr die<\/p>\n<ul>\n<li>Einf\u00fchrung einer <i>zweckgebundenen nationalen Erbschaftssteuer<\/i>. Die Gruppe der 55-75-J\u00e4hrigen gilt heute wirtschaftlich als am besten gestellt. <a href=\"\\Users\\spengler\\Desktop\\2014-03-25%20VNL%20Altersvorsorge.docx#_ftn2\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">[2]<\/a> Unter dem Gesichtspunkt der Generationensolidarit\u00e4t sollte dieser Aspekt bei der AHV-Finanzierung eine gr\u00f6ssere Rolle spielen. Entgegen der klassischen Theorie findet in zahlreichen Rentnerhaushalten im Alter kein Verm\u00f6gensverzehr (sog. \u201eEntsparen\u201c) statt. Der Bezug eines Erbes verdankt sich im Allgemeinen nicht dem Leistungsprinzip. Aus christlich-ethischer Perspektive gilt das Recht auf Eigentum nicht absolut (\u201eSozialpflichtigkeit des Eigentums\u201c), so dass hier mit guten Gr\u00fcnden f\u00fcr einen sozialen (intergenerationell und intragenerationell) Ausgleich pl\u00e4diert werden kann.<\/li>\n<li><i>zweckgebundenen Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer<\/i>. Die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer ist einer Erh\u00f6hung der Lohnprozente in jedem Fall vorzuziehen, weil Letztere die Erwerbsgeneration zus\u00e4tzlich einseitig belasten w\u00fcrde. Eine solche Finanzierungsl\u00f6sung w\u00e4re ebenfalls ein Beitrag zur Generationensolidarit\u00e4t, weil so auch die Rentnerinnen und Rentner \u00fcber ihren Konsum einen Beitrag zur Finanzierung der sog. \u201eAlterslast\u201c leisten w\u00fcrden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>2.&nbsp;<i>Beurteilung ausgew\u00e4hlter Teile der Revision<\/i><\/p>\n<p><b>Referenzalter f\u00fcr den Rentenbezug<\/b><\/p>\n<p>Trotz einer weiterhin ungen\u00fcgenden Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen mit M\u00e4nnern in der Arbeitswelt, spricht sich die Kommission mit Blick auf die geringere Lebenserwartung der M\u00e4nner bei einer aber allgemein gestiegenen Lebenserwartung f\u00fcr eine Angleichung des Rentenalters f\u00fcr beide Geschlechter auf 65 Jahre in beiden S\u00e4ulen aus. Wichtig ist aus unserer Sicht vor allem die Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenbezugs in der 2. S\u00e4ule. Damit werden die Anreize zum Vorruhestand f\u00fcr die Besserverdienenden reduziert und aufgrund des l\u00e4ngeren Verbleibs gut verdienender \u00e4lterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer positive Effekte f\u00fcr die Einnahmen bei der AHV erzielt. Ausserdem werden die Unternehmen entlastet, weil sich die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die 2. S\u00e4ule bei gleich bleibender Ansparsumme auf mehr Jahre verteilen. Diese Angleichung setzt aber voraus, dass die l\u00e4ngst verfassungsm\u00e4ssig verankerte Gleichstellung von Frau und Mann bei den L\u00f6hnen durchgesetzt wird.<\/p>\n<p><b>Flexible und individuelle Gestaltung des Ruhestands erm\u00f6glichen<\/b><\/p>\n<p>Wir sprechen uns f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines flexiblen Rentenalters aus, dass den Gegebenheit und Bed\u00fcrfnissen der Menschen von heute mehr entspricht. Wir begr\u00fcssen daher ausdr\u00fccklich die Flexibilisierung des Altersr\u00fccktritts zwischen 62 und 70 Jahren. \u00c4ltere Menschen sollten weder mit 62, noch mit 65, noch mit 67 Jahren in den Ruhestand geschickt werden, sondern so lange arbeiten, wie es ihrer individuellen gesundheitlichen Verfassung und Vorstellung von einem angemessenen Lebensabend entspricht, Ausnahmeregelungen sollten m\u00f6glich sein. Daf\u00fcr braucht es einerseits entsprechende finanzielle Anreize, anderseits aber auch angemessene und flexible Angebote von Seiten der Arbeitgeber und Unternehmen. Der Tatbeweis f\u00fcr eine entsprechende Flexibilit\u00e4t und der Bereitschaft zu solchen L\u00f6sungen aufseiten der Arbeitgeber und Unternehmen fehlt heute gr\u00f6sstenteils noch.<\/p>\n<p>Insbesondere beim Rentenvorbezug f\u00fcr untere Einkommen, die meist gesundheitlich und gesellschaftlich benachteiligt sind, m\u00fcssen entsprechende Regelungen gefunden werden, die deren Schlechterstellung nicht zus\u00e4tzlich vergr\u00f6ssert. Wir begr\u00fcssen es deshalb, dass bei Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen und langer Erwerbsdauer beim Rentenvorbezug die AHV-Rente weniger stark oder gar nicht gek\u00fcrzt werden soll.<\/p>\n<p><b>Rentenarten<\/b><\/p>\n<p>Witwen oder Witwerrenten ohne Betreuungspflichten ganz zu streichen, finden wir ethisch problematisch. Eltern \u2013 Vater oder Mutter \u2013 die zugunsten einer Kinderbetreuung nicht erwerbst\u00e4tig waren, haben beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt oft grosse Schwierigkeiten. Sie d\u00fcrfen im Falle des Todes der Partnerin oder des Partners nicht benachteiligt werden, weil sie einen wichtigen Beitrag f\u00fcr die Gesellschaft bereits erbracht haben. So lange beispielsweise Familienmanagement, Erziehungs- und Betreuungskompetenzen bei der Anstellung von Wiedereinsteigerinnen und \u2013einsteigern nicht vermehrt als Qualifikation ber\u00fccksichtigt werden, sollte ist eine generelle Streichung von Witwen- und Witwerrenten ohne Betreuungspflichten ethisch nicht vertretbar.<\/p>\n<p><b>Massnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge<\/b><\/p>\n<p>Justitia et Pax begr\u00fcsst die Verbesserung in der beruflichen Altersvorsorge bei Teil- und Mehrfachbesch\u00e4ftigung in der Vorlage. Verbesserungen in der 2. S\u00e4ule, die auch geringe Einkommen und Teilzeitbesch\u00e4ftigte beg\u00fcnstigen, tragen dazu bei, dass sp\u00e4ter weniger steuerfinanzierte Erg\u00e4nzungsleistungen notwendig werden. Wir begr\u00fcssen deshalb, die Herabsetzung des Koordinationsabzugs und der BVG-Eintrittsschwelle. Dies erh\u00f6ht die Sparbeitr\u00e4ge und stellt sicher, dass auch Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit tiefen L\u00f6hnen in die 2. S\u00e4ule einzahlen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Was in der Vorlage fehlt, sind weitergehende \u00dcberlegungen dar\u00fcber, wie der Arbeitsmarkt der Zukunft aussehen wird und wie die Altersvorsorge darauf reagieren soll. Welche Folgen hat es, wenn beispielweise vermehrt Menschen Erwerbsunterbr\u00fcche haben, wenn vermehrt Teilzeit gearbeitet wird, sich neue Arbeitsmodelle durchsetzen sollten?<\/p>\n<p><b>Absenkung Umwandlungssatz<\/b><\/p>\n<p>Die vorgeschlagene Absenkung des Umwandlungssatzes schrittweise von 6,8 auf 6,0 Prozent in der 2. S\u00e4ule wird u. a. mit Blick auf die ver\u00e4nderten Realit\u00e4ten auf den Finanzm\u00e4rkten begr\u00fcndet. Justitia et Pax empfiehlt, diese Absenkung nicht definitiv festzuschreiben, weil damit kaum auf allf\u00e4llige \u00c4nderungen \u2013 positiv wie negativ \u2013 reagiert werden kann.<\/p>\n<p>Wir danken Ihnen f\u00fcr die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme und verbleiben<\/p>\n<p>&nbsp;mit freundlichen Gr\u00fcssen<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Dr. Wolfgang B\u00fcrgstein<\/td><td>Kommission Justitia et Pax<\/td><\/tr><tr><td>Generalsekret\u00e4r<\/td><td>Rue des Alpes 6<\/td><\/tr><tr><td><a href=\"mailto:Wolfgang.buergstein@juspax.ch\">wolfgang.buergstein@juspax.ch<\/a><\/td><td>1700 Fribourg<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n[1] Vgl. B\u00e9atrice Bowald, Wolfgang B\u00fcrgstein (2009): Brennpunkt Altersvorsorge. Gerechtigkeit angesichts demografischer Herausforderungen, Z\u00fcrich\/Chur, R\u00fcegger Verlag.<br><br>[2] Vgl. BSV (2008): Die wirtschaftliche Situation von Erwerbst\u00e4tigen und Personen im Ruhestand.<\/p>\n\n\n<a class=\"download\" href=\"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-content\/uploads\/sites\/10\/2020\/05\/2014-03-25VNLAltersvorsorge.pdf\" download>Vernehmlassung Altersvorsorge <i class=\"fa btn btn-download fa-download\" aria-hidden=\"true\"><\/i><\/a>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Justitia et Pax begr\u00fcsst in wesentlichen Teilen den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf zur Altersvorsorge 2020.\u00a0Eine Reform der Altersvorsorge hat sich grunds\u00e4tzlich daran zu orientieren, dass allen die\u00a0Teilnahme\u00a0am gesellschaftlichen Leben und die\u00a0Teilhabe\u00a0an gesellschaftlichen Einrichtungen erm\u00f6glicht wird.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-527","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-procedures-de-consultation"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/527","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=527"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/527\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2373,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/527\/revisions\/2373"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=527"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=527"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=527"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}