{"id":523,"date":"2014-03-27T20:14:21","date_gmt":"2014-03-27T19:14:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juspax.ch\/de\/?p=523"},"modified":"2020-12-16T11:28:02","modified_gmt":"2020-12-16T10:28:02","slug":"vernehmlassung-revision-adoptionsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/vernehmlassung-revision-adoptionsrecht\/","title":{"rendered":"Vernehmlassung Revision Adoptionsrecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"yui_3_15_0_1_1590084568170_197\" class=\"attribute-short_description\">\n<div id=\"yui_3_15_0_1_1590080296999_199\" class=\"attribute-short_description\">\n<p id=\"yui_3_15_0_1_1590080296999_198\"><strong>Justitia et Pax stimmt der vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Adoptionsrechts weitgehend zu. F\u00fcr die Kommission muss das Wohl des Kindes im Zentrum stehen.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p>Sehr geehrte Frau Wyder,<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zum vorgelegten Vorentwurf zur \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Adoptionsrecht Stellung zu nehmen. Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Stabsstelle der Schweizer Bischofskonferenz, die sich mit dem breiten Feld sozialethischer Fragestellungen befasst.<\/p>\n<ol>\n<li><i>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/i><i>Grunds\u00e4tzliches<\/i><\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Zusammenhang mit Adoptionsfragen sind Menschen- und Familienbilder sowie Vorstellungen vom gesellschaftlichen Zusammenleben aufgeworfen. F\u00fcr die Kommission Justitia et Pax steht bei einer Revision des Adoptionsrechts das \u201eWohl des Kindes\u201c im Mittelpunkt. Das Wohlergehen des Kindes muss deshalb zentrales Kriterium f\u00fcr weitergehende \u00dcberlegungen sein. Diese Betrachtung impliziert, dass ein Kind ein Recht auf Eltern hat (vgl. a. UN-Kinderrechtskonvention Art. 7), nicht aber erwachsene Paare ein Recht auf ein Kind, weil damit das Recht der Paare h\u00f6her gewichtet w\u00e4re als das Wohl des Kindes.<\/p>\n<p>Wir nehmen zur Kenntnis, dass es bei dem vorliegenden Vorentwurf nicht prim\u00e4r um die Frage geht, ob eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare in Adoptionsfragen ehelichen Partnerschaften gleichgestellt sein sollen, sondern um die Anerkennung der Tatsache, dass heute verschiedene Formen des Zusammenlebens Realit\u00e4t sind und bereits eine beachtliche Zahl von Kindern in sog. \u201eRegenbogenfamilien\u201c leben und dort aufwachsen. Im Interesse des Wohls dieser Kinder ist eine erb- und zivilrechtliche Schlechterstellung dieser Kinder nicht zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund erachtet die Kommission Justitia et Pax die vorgeschlagenen \u00c4nderungen im Adoptionsrecht im Wesentlichen als sinnvoll und im Interesse der betroffenen Kinder und Paare als angemessen. Wir begr\u00fcssen es, dass der vorgelegte Entwurf den ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Gegebenheiten im Zusammenleben von Familien, den heutigen Alternativen zur Adoption mit den M\u00f6glichkeiten medizinisch unterst\u00fctzter Fortpflanzung und der bisher restriktiven Handhabung des Adoptions\u00adgeheimnisses Rechnung tr\u00e4gt und dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der im Bericht aufgef\u00fchrten Variante zur Stiefkindadoption, in dem diese nicht nur f\u00fcr eingetragene Paare, sondern auch f\u00fcr \u201efaktische Lebensgemeinschaften\u201c erm\u00f6glicht werden soll, spricht sich die Kommission mit Blick auf das Wohl des Kindes f\u00fcr die erweiterte Variante aus. F\u00fcr das betroffene Kind ist es zun\u00e4chst unerheblich, ob die famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse in einer ehelichen Gemeinschaft, in einer eingetragenen Gemein\u00adschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft begr\u00fcndet sind. F\u00fcr unsere Beurteilung ist es zentral, dass famili\u00e4re Verh\u00e4ltnisse bereits bestehen \u2013 und die im Entwurf genannten Adoptionsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind \u2013 und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. Bei der Beurteilung von Adoptionsantr\u00e4gen darf es ausschliesslich um das Wohl des Kindes gehen. Diese Beurteilung des Wohls des Kindes muss jeweils immer im Einzelfall erfolgen und bedarf entsprechend erfahrener und hinreichend geschulter Fachpersonen.<\/p>\n<p>Die Kommission Justitia et Pax ist sich bewusst, dass mit der Frage der Stiefkindadoption auch die Frage der Fremdadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufgeworfen ist. In verschiedenen Stellungnahmen von homosexuellen Verb\u00e4nden wurde diese Forderung auch schon in der \u00d6ffentlichkeit platziert. Die Kommission pl\u00e4diert hier f\u00fcr eine unterschiedliche Behandlung und ein differenziertes Vorgehen. Sie pl\u00e4diert f\u00fcr eine gewisse Zur\u00fcckhaltung bei Fremdadoptionen von homosexuellen Paaren, weil davon auszugehen ist, dass eine mehrheitliche gesellschaftliche Akzeptanz nicht gegeben ist. Es besteht dadurch die begr\u00fcndete Gefahr, dass Kinder entsprechenden Ressentiments in der Gesellschaft ausgesetzt sind. Abgesehen davon muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass es kein Recht erwachsener Personen auf ein Kind bzw. eine Familie gibt, sondern nur das Recht eines Kindes auf eine Familie, und dessen Wohl muss im Mittelpunkt stehen.<\/p>\n<p>Im Unterschied zur Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist bei der Fremdadoption in den meisten F\u00e4llen davon auszugehen, dass hier erst mit der Adoption famili\u00e4re Beziehungen aufgebaut werden. Bei der Stiefkindadoption sind diese bereits gegeben, und durch die Adoption findet dann eine rechtliche Gleichstellung mit Stiefkindern in ehelichen Gemeinschaften statt. Dieses differenzierte Vorgehen erlaubt es, zun\u00e4chst weitere Erfahrungen im Bereich der Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren zu sammeln.<\/p>\n<ol>\n<li><i>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/i><i>Beurteilung der einzelnen Artikel<\/i><\/li>\n<\/ol>\n<p>Da der Vorentwurf aus Sicht der Kommission Justitia et Pax grunds\u00e4tzlich in die richtige Richtung geht, beschr\u00e4nken wir uns auf Kommentare und Vorschl\u00e4ge zu einzelnen Artikeln. <a href=\"\\Users\\spengler\\AppData\\Local\\Microsoft\\Windows\\Temporary%20Internet%20Files\\Content.Outlook\\D5T2ME83\\2014-02-26%20VNL%20Adoptionsrecht%20(2).docx#_ftn1\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">[1]<\/a><\/p>\n<p><i>Art. 264b<\/i><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich bevorzugt die Kommission Justitia et Pax zum Wohl des Kindes die <i>gemeinschaftliche<\/i> Adoption. Einzeladoptionen sollen m\u00f6glich sein, aber nicht die Regel. Intakte famili\u00e4re Strukturen und Verh\u00e4ltnisse mit mindestens zwei Betreuungs- und Bezugspersonen sind f\u00fcr das Wohl des Kindes wichtig. Grunds\u00e4tzlich muss auch bei der Frage Einzel- oder gemeinschaftliche Adoption das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen.<\/p>\n<p>Der Artikel 264b schafft Ungerechtigkeit und f\u00fchrt zur Bevorzugung von Einzelpersonen gegen\u00fcber ehelichen Gemeinschaften, da diese nur gemeinschaftlich adoptieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><i>Art. 264c<\/i><\/p>\n<p>Hier bef\u00fcrwortet die Kommission die Variante 6.2 im erl\u00e4uternden Bericht <i>(Art. 264c neu)<\/i>: \u00d6ffnung der Stiefkindadoption auch f\u00fcr faktische Lebensgemeinschaften. Das verbessert die erb- und zivilrechtliche Situation von Stiefkindern, die faktisch bereits in famili\u00e4ren Strukturen leben.<\/p>\n<p><i>Art. 268b<\/i><\/p>\n<p>Die Anh\u00f6rung des Kindes ist unabdingbar. Dabei ist die Professionalit\u00e4t der Mitarbeitenden bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und der allenfalls beauftragten Drittperson zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p><i>Art. 268c<\/i><\/p>\n<p>Die Frage stellt sich, was sich der Gesetzgeber unter \u00abschutzw\u00fcrdigem Interesse\u00bb genau vorstellt. Der Anspruch muss gross sein, zum Beispiel wenn es sich um schwere (vererbbare) Krankheiten und\/oder \u00c4hnliches handelt. Es braucht viel Sorgfalt, Umsichtigkeit und R\u00fccksichtnahme \u2013 sowohl mit Blick auf das minderj\u00e4hrige Kind als auch mit Blick auf die leiblichen Eltern \u2013, um angemessen beurteilen zu k\u00f6nnen, ob und welche Informationen erh\u00e4ltlich sein sollen.<\/p>\n<p><i>Art. 268e, Abs. 1<\/i><\/p>\n<p>Der spezialisierte Dienst soll nicht nur mit der Suche beauftragt werden, sondern ebenso mit der Beratung und Begleitung der gesuchstellenden Person. Die suchende Person ist in einer schwierigen und unter Umst\u00e4nden belastenden Situation, verbunden mit vielen Emotionen. Eine angemessene Beratung und Begleitung ist angebracht und erw\u00fcnscht.<\/p>\n<p><i>Art. 268f<\/i><\/p>\n<p>Bei der Regelung des pers\u00f6nlichen Verkehrs mit den leiblichen Eltern muss gew\u00e4hrleistet sein, dass nicht gegen den Willen des Kindes entschieden wird, dessen Zustimmung muss zwingend gegeben sein. Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen. Bei urteilsunf\u00e4higen Kindern muss eine neutrale Kindesschutzbeh\u00f6rde entscheiden.<\/p>\n<p><i>Art. 270a<\/i><\/p>\n<p>Das urteilsf\u00e4hige Kind muss in Bezug auf die Namenswahl angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung unserer Anmerkungen und \u00dcberlegungen danken wir Ihnen bestens.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fcssen<\/p>\n<\/div>\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Dr. Wolfgang B\u00fcrgstein<\/td><td>Kommission Justitia et Pax<\/td><\/tr><tr><td>Generalsekret\u00e4r<\/td><td>Rue des Alpes 6<\/td><\/tr><tr><td><a href=\"mailto:Wolfgang.buergstein@juspax.ch\">wolfgang.buergstein@juspax.ch<\/a><\/td><td>1700 Fribourg<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n[1] &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die in der Beurteilung nicht genannten Artikel sind aus Sicht der Kommission Justitia et Pax unstrittig und k\u00f6nnen so beibehalten werden.<\/p>\n\n\n<a class=\"download\" href=\"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-content\/uploads\/sites\/10\/2020\/05\/2014-02-27VNLAdoptionsrechtJustitiaetPax.pdf\" download>Vernehmlassung Adoption <i class=\"fa btn btn-download fa-download\" aria-hidden=\"true\"><\/i><\/a>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Justitia et Pax stimmt der vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Adoptionsrechts weitgehend zu. F\u00fcr die Kommission muss das Wohl des Kindes im Zentrum stehen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-523","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-procedures-de-consultation"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/523","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=523"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/523\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2374,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/523\/revisions\/2374"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=523"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=523"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=523"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}