{"id":516,"date":"2015-10-22T20:07:45","date_gmt":"2015-10-22T18:07:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juspax.ch\/de\/?p=516"},"modified":"2020-12-16T11:24:38","modified_gmt":"2020-12-16T10:24:38","slug":"sich-der-vergangenheit-stellen-unrecht-anerkennen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/sich-der-vergangenheit-stellen-unrecht-anerkennen\/","title":{"rendered":"Sich der Vergangenheit stellen. Unrecht anerkennen!"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Opfer f\u00fcrsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.<\/strong><\/p>\n\n\n<div id=\"yui_3_15_0_1_1590084568170_197\" class=\"attribute-short_description\">\n<p id=\"yui_3_15_0_1_1590084568170_196\">Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax begr\u00fcsst den von der Bundesverwaltung vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes \u00fcber die Aufarbeitung der f\u00fcrsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Angesichts des meist fortgeschrittenen Alters der Betroffenen und Opfer braucht es eine rasche L\u00f6sung auf politisch-gesetzgeberischer Ebene. Viel zu oft und viel zu lange haben die Opfer zu wenig Geh\u00f6r gefunden, bei den Beh\u00f6rden, bei den Kirchen, aber auch in der gesellschaftlichen \u00d6ffentlichkeit. Der vorgelegte Entwurf orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Runden Tisches vom Juli 2014.<\/p>\n<p>Sehr geehrte Frau Bundesr\u00e4tin,<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, zum vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes \u00fcber die Aufarbeitung der f\u00fcrsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 AFZFG Stellung zu nehmen. Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Stabsstelle der Schweizer Bischofskonferenz, die sich mit dem breiten Feld sozialethischer Fragestellungen befasst und im Auftrag der Bischofskonferenz die katholische Kirche am Runden Tisch f\u00fcr die Opfer f\u00fcrsorgerischer Zwangsmassnahmen vertritt.<\/p>\n<p>Das dunkle Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte zu f\u00fcrsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurde zu lange verschwiegen und verdr\u00e4ngt. Wie der Pr\u00e4sident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Markus B\u00fcchel, am 11. April 2013 anl\u00e4sslich des nationalen Gedenkanlasses sagte, ist es umso wichtiger, \u201edass wir nach der Wahrheit suchen &#8211; eine Wahrheit, die schmerzt, in der aber auch die Kraft zur Vers\u00f6hnung und zur Heilung liegt. Die Wahrheit des erfahrenen Leides muss ausgesprochen und von uns allen anerkannt werden. Denn was geschehen ist, betrifft letztlich uns alle. Es ist nicht gut, wenn das geschehene Unrecht unverarbeitet, unausgesprochen und unvers\u00f6hnt unsere Gesellschaft belastet.\u201c In diesem Sinne begr\u00fcssen wir die rasche Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags vonseiten des Bundesrates als Antwort auf diese unr\u00fchmliche Vergangenheit, die f\u00fcr unz\u00e4hliges Leid verantwortlich ist, und die Wiedergutmachungsinitiative. Die M\u00f6glichkeit einer z\u00fcgigen Behandlung dieses Gesetzesentwurfs durch die parlamentarischen R\u00e4te bietet einen schwerwiegenden Vorteil gegen\u00fcber der Wiedergutmachungsinitiative, die f\u00fcr eine allf\u00e4llige Umsetzung mehr Zeit ben\u00f6tigen w\u00fcrde. Diesen Vorteil begr\u00fcssen wir ausdr\u00fccklich.<\/p>\n<ol>\n<li><i>1.\u00a0\u00a0\u00a0 <\/i><i>Grunds\u00e4tzliches<\/i><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die in den vergangenen Jahren entstandene Auseinandersetzung mit der bis 1981 praktizierten Art und Weise f\u00fcrsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen hat schmerzhaft vor Augen gef\u00fchrt, dass zahlreiche Betroffene dieser Massnahmen viel Leid und Unrecht erfahren mussten. Viel zu oft und viel zu lange haben die Opfer zu wenig Geh\u00f6r gefunden, bei Beh\u00f6rden, bei den Kirchen, aber auch in der gesellschaftlichen \u00d6ffentlichkeit. Ihr Schicksal wurde totgeschwiegen und vertuscht, und nicht selten wurden die Betroffenen f\u00fcr ihr Schicksal selber verantwortlich gemacht. Es war deshalb f\u00fcr die Kommission Justitia et Pax von Anfang an ein Anliegen, sich diesem dunklen Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte m\u00f6glichst rasch und umf\u00e4nglich zu stellen. Wir waren und sind uns bewusst, dass dabei kirchliche Einrichtungen und kirchliche Vertreter nicht bloss in Einzelf\u00e4llen erhebliche Schuld auf sich geladen haben. Der Blick auf diese Geschichte, das Erkennen der Verstrickungen der Beh\u00f6rden, der eigenen Institution und allzu vieler, die einfach weggeschaut haben, ist schmerzhaft. Wir sind es aber den Opfern dieser f\u00fcrsorgerischen Zwangsmassnahmen schuldig, damit ihnen Gerechtigkeit widerfahren kann.<\/p>\n<p>Viele Betroffene und Opfer dieser f\u00fcrsorgerischen Zwangsmassnahmen sind bereits verstorben, diejenigen, die noch leben, sind in fortgeschrittenem Alter. Es ist deshalb von grosser Dringlichkeit, dass eine Aufarbeitung dieser Geschehnisse, die Anerkennung des zahlreichen Leids bei den Betroffenen und auch ein Ausdruck finanzieller Solidarit\u00e4t mit den Opfern eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Wiedergutmachungsinitiative ist unseres Erachtens daf\u00fcr ein geeignetes Mittel.<\/p>\n<p>Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax begr\u00fcsst es, dass sich der vorliegende Gesetzesentwurf an den Empfehlungen des Runden Tisches vom 1. Juli 2014 \u2013 namentlich die Anerkennung des Unrechts sowie Massnahmen im Bereich von Beratung und Betreuung, Akteneinsicht und \u2013 Sicherung, finanzieller Leistungen, wissenschaftlicher Aufarbeitung sowie \u00d6ffentlichkeitsarbeit \u2013 orientiert.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden damit drei Aspekte ber\u00fccksichtigt, die der Kommission Justitia et Pax ein zentrales Anliegen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die im Bundesgesetz aufgef\u00fchrten Massnahmen beschr\u00e4nken sich nicht auf Gesten der Anerkennung des Unrechts oder auf finanzielle Leistungen, sondern umfassen eine ganze Reihe unterschiedlicher Aspekte, die f\u00fcr eine hinreichende Aufarbeitung notwendig sind. Der Gesetzesentwurf steht damit f\u00fcr ein weit gefasstes Verst\u00e4ndnis von Aufarbeitung.<\/li>\n<li>Die Adressaten der Massnahmen sind nicht einzelne involvierte Institutionen, sondern staatliche Beh\u00f6rden. Dies bringt zum Ausdruck, dass die Verantwortung f\u00fcr die damalige Praxis f\u00fcrsorgerischer Zwangsmassnahmen nicht an einzelne Institutionen delegiert werden kann, weil sie eine staatliche und gesamtgesellschaftliche Tragweite aufweist, und dementsprechend muss sie prim\u00e4r von staatlicher Seite wahrgenommen werden.<\/li>\n<li>Bei den im Gesetzesentwurf genannten Massnahmen geht es nicht so sehr um die Zuweisung und Wiedergutmachung oder Entsch\u00e4digung von Schuld, sondern vielmehr darum, \u201edas Ausmass, die Art und die Bedeutung der Probleme zu erkennen, das von den Opfern erlittene Leid und Unrecht anzuerkennen [\u2026] sowie Schlussfolgerungen f\u00fcr die Zukunft zu ziehen\u201c (vgl. Schlussbericht des Runden Tisches, S. 12) und den Opfern als Ausdruck der Solidarit\u00e4t finanzielle Hilfe zu leisten.<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li><i>2.\u00a0\u00a0\u00a0 <\/i><i>Beurteilung ausgew\u00e4hlter Teile des Entwurfs<\/i><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wir beschr\u00e4nken uns in den nachfolgenden Ausf\u00fchrungen auf einzelne Punkte des Entwurfs zum AFZFG. Die nicht genannten Artikel sind aus unserer Sicht unproblematisch und werden vonseiten der Kommission Justitia et Pax bef\u00fcrwortet.<\/p>\n<p>1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen<\/p>\n<p>Art. 2\u00a0\u00a0 Begriffe<\/p>\n<p>Die unter den Buchstaben c und d genannte Unterscheidung zwischen Betroffenen und Opfern, ist notwendig, weil nicht alle Betroffene Opfer f\u00fcrsorgerischer Zwangsmassnahmen waren.<\/p>\n<p>Allerdings gibt die Kommission Justitia et Pax zu bedenken, dass im Einzelfall eine Abgrenzung zwischen Betroffenen und Opfern schwierig sein kann. F\u00fcrsorgerische Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierung sind in vielen F\u00e4llen belastend und mit individuellem Leid der Betroffenen verbunden \u2013 auch heute noch. Eine Beurteilung muss deshalb immer auch die subjektive Wahrnehmung mit ber\u00fccksichtigen. Vor dem Hintergrund meist willk\u00fcrlichen und intransparenten damaligen Vorgehens pl\u00e4diert Justitia et Pax f\u00fcr eine wohlwollende, im Zweifelsfall zugunsten der Antragstellenden ausfallende Beurteilung des Sachverhalts.<\/p>\n<p>2. Abschnitt: Solidarit\u00e4tsbeitrag<\/p>\n<p>Art. 4\u00a0\u00a0 Grunds\u00e4tze<\/p>\n<p>Justitia et Pax unterst\u00fctzt es, dass alle Opfer den gleichen Betrag erhalten. Damit kann vermieden werden, dass unterschiedliche Leid- und Unrechtserfahrungen gegeneinander ausgespielt werden. Erfahrenes Leid und Unrecht k\u00f6nnen ohnehin nicht ungeschehen gemacht werden. Die finanziellen Hilfen sind deshalb als Ausdruck der gesellschaftlichen Solidarit\u00e4t mit den Opfern und nicht als Wiedergutmachung oder Entsch\u00e4digung zu verstehen.<\/p>\n<p>Art. 9\u00a0\u00a0 Zahlungsrahmen und Finanzierung<\/p>\n<p>Justitia et Pax unterst\u00fctzt die Schaffung eines Solidarit\u00e4tsfonds f\u00fcr die Opfer f\u00fcrsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen, der durch den Bund und durch freiwillige Beitr\u00e4ge der Kantone und weitere Zuwendungen finanziert wird.<\/p>\n<p>Die im erl\u00e4uternden Bericht (Ziff. 2.3) festgehaltene Summe von CHF 300 Mio., aus welcher den 12\u2019000 bis 15\u2018000 prognostizierten Opfern die finanziellen Leistungen entrichtet werden sollen, beurteilt Justitia et Pax mit Blick auf die gesellschaftlichen Realit\u00e4ten als angemessen. Der Betrag von CHF 20\u2018000 soll im Einzelfall aber auf keinen Fall unterschritten werden.<\/p>\n<p>3. Abschnitt: Archivierung und Akteneinsicht<\/p>\n<p>Art. 10 Archivierung<\/p>\n<p>Die Kommission Justitia et Pax begr\u00fcsst grunds\u00e4tzlich die vorgeschlagenen Regelungen zur Archivierung. Es wird damit den Empfehlungen des Runden Tisches Rechnung getragen.<\/p>\n<p>Allerdings sind die unter Ziff. 3 genannten Regelungen f\u00fcr Institutionen, die zwar mit f\u00fcrsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen befasst waren, aber nicht dem kantonalen Recht hinsichtlich Informations-, Datenschutz- und Archivgesetzgebungen unterstehen und gleichwohl die Regelungen des Sitzkantons anzuwenden haben, sehr umfangreich: fachgerechte Sicherung, Bewertung, Erschliessung und Aufbewahrung der Akten.<\/p>\n<p>Wir gehen davon aus, dass unter diese Institutionen vonseiten der katholischen Kirche allenfalls Archive der Pfarreien, Di\u00f6zesen, Ordensgemeinschaften und der SBK fallen (im Unterschied zu den Archiven der Kirchgemeinden und der Kantonalkirchen, die \u00f6ffentlichem Recht unterstellt sind), sofern sie rein kirchlichem Recht unterstellt sind und in irgendeiner Weise Unterlagen zu f\u00fcrsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen enthalten. Gegen\u00fcber diesen Institutionen hat die Schweizer Bischofskonferenz bereits im M\u00e4rz 2014 empfohlen, die die Regelungen und Vorschriften der Schweizerischen Archivdirektorenkonferenz ADK zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>In der konkreten Bearbeitung von Archivanfragen k\u00f6nnen sich in Einzelf\u00e4llen gleichwohl Probleme zeigen, wenn relevantes Material noch nicht fachgerecht erschlossen und bewertet werden konnte. In diesem Fall ist die in Art. 12, Abs. 2 genannte Unterst\u00fctzung durch kantonale Staatsarchive von grosser Bedeutung. Im Entwurf fehlt in Art. 12, Abs. 2 an entsprechender Stelle die Ziffer \u201e3\u201c nach Absatz.<\/p>\n<p id=\"yui_3_15_0_1_1590084568170_199\">Wir danken Ihnen f\u00fcr die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme und verbleiben <br \/>mit freundlichen Gr\u00fcssen<\/p>\n<\/div>\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Dr. Wolfgang B\u00fcrgstein<\/td><td>Kommission Justitia et Pax<\/td><\/tr><tr><td>Generalsekret\u00e4r<\/td><td>Rue des Alpes 6<\/td><\/tr><tr><td><a href=\"mailto:Wolfgang.buergstein@juspax.ch\">wolfgang.buergstein@juspax.ch<\/a><\/td><td>1700 Fribourg<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n<a class=\"download\" href=\"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-content\/uploads\/sites\/10\/2020\/05\/2015-09-22VNLOFZMdef.pdf\" download>Sich der Vergangenheit stellen. 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