{"id":510,"date":"2019-08-23T18:54:00","date_gmt":"2019-08-23T16:54:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juspax.ch\/de\/?p=510"},"modified":"2021-05-26T16:56:03","modified_gmt":"2021-05-26T14:56:03","slug":"internationale-zusammenarbeit-2021-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/internationale-zusammenarbeit-2021-2024\/","title":{"rendered":"Internationale Zusammenarbeit 2021-2024"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Agenda 2030 muss Grundlage der Internationalen Zusammenarbeit in der Schweiz sein. Vernehmlassungsantwort von J+P zur bundesr\u00e4tlichen Reform der IZA<\/strong><\/p>\n<p><b>Eidgen\u00f6ssisches Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten EDA<\/b><br><b>Eidgen\u00f6ssisches Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF<\/b><\/p>\n<p><b>&nbsp;<\/b><\/p>\n<p><b><\/b>Per Mail an: <a class=\"email\" href=\"mailto:M21-24@eda.admin.ch\" target=\"_self\" rel=\"noopener noreferrer\">M21-24@eda.admin.ch<\/a><\/p>\n<p>Fribourg, 22. August 2019<\/p>\n<p>Vernehmlassung:<\/p>\n<p><b>Internationale Zusammenarbeit 2021-2024:<br><\/b><\/p>\n<p>Sehr geehrte Herren Bundesr\u00e4te<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren<\/p>\n<p>F\u00fcr die M\u00f6glichkeit, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu den von Ihnen vorgelegten Bundesbeschlussentw\u00fcrfen und dem erl\u00e4uternden Bericht \u00fcber die IZA 2021-2024 die \u00dcberlegungen der Kommission Justitia et Pax vorlegen zu k\u00f6nnen, danken wir bestens. Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine sozial-ethische Fachkommission der Katholischen Kirche Schweiz, die sich seit nunmehr 50 Jahren mit Fragen von Frieden, Gerechtigkeit und Sch\u00f6pfungsverantwortung befasst \u2013 im Hinblick auf die Schweiz, aber auch weltweit.<\/p>\n<p>Vorbemerkung<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kommission Justitia et Pax sind die Ausgestaltung, die Zielsetzungen und die Rahmenbedingungen der IZA eine wichtige Angelegenheit. Hier zeigt sich, wie und wo die Schweiz ihre Priorit\u00e4ten setzt im Hinblick auf eine friedliche und gerechte internationale Ordnung und die Erhaltung der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen (vgl. Art. 2, Abs. 4, BV). Wir begr\u00fcssen es deshalb sehr, dass der erl\u00e4uternde Bericht des Bundesrates zur IZA 2021-2024 \u2013 zum ersten Mal \u2013 einer breiten \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht wird. Es ist unerl\u00e4sslich, dass bei so grundlegenden Fragen zu Solidarit\u00e4t, Frieden, Gerechtigkeit und Verantwortung f\u00fcr die Sch\u00f6pfung eine breite Meinungsbildung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Am 25. September 2015 stimmte die UNO-Generalversammlung in New York der globalen Agenda 2030 f\u00fcr nachhaltige Entwicklung unter dem Titel \u00abTransformation unserer Welt\u00bb zu. Die Agenda 2030 ist das Ergebnis eines intensiven mehrj\u00e4hrigen Verhandlungsprozesses, in dem auch die Schweiz eine aktive Rolle einnahm.<\/p>\n<p>Dank der Agenda 2030 werden die grossen Entwicklungsfragen wie Armut, Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen und die F\u00f6rderung nachhaltiger Entwicklung als Herausforderungen f\u00fcr die gesamte Menschheit verstanden. Die 17 Ziele der Agenda 2030 m\u00fcssen Fundament f\u00fcr die Internationale Zusammenarbeit der Schweiz sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kommission Justitia et Pax haben die in der Agenda 2030 enthaltenen 17 Ziele (SDGs) eine grundlegende Bedeutung. Politische Zielsetzungen der Schweiz \u2013 nicht nur im Hinblick auf die IZA \u2013 m\u00fcssen sich an diesen SDGs messen lassen. Eine Neuausrichtung von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Richtung globaler sozialer Gerechtigkeit und \u00f6kologischer Nachhaltigkeit erfordert deshalb eine solidarische Haltung \u00fcber alle Grenzen hinweg. Die nachfolgenden \u00dcberlegungen sind vor diesem Hintergrund zu verstehen, sie fassen unsere Hauptanliegen zusammen.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1. Kampf gegen Armut und Hunger als strategisches Ziel der IZA<\/p>\n<p>Die Beendigung von Hunger und Armut in allen ihren Formen, der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung f\u00fcr alle und die volle Entfaltung des Potenzials aller Menschen in W\u00fcrde und Gleichheit in einer gesunden Umwelt leiten sich ab aus der Universalit\u00e4t der Menschenrechte. Sie m\u00fcssen die Grundlage all unseres Handelns sein, unabh\u00e4ngig von ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit, nationaler Herkunft und sozialer Stellung.<\/p>\n<p>In der IZA 2021-2024 ist die Armutsbek\u00e4mpfung leider nur noch ein Thema neben anderen. Als strategisches Ziel, an dem sich die weiterf\u00fchrenden Zielsetzungen zu orientieren h\u00e4tten, fehlt sie aber. Der vorliegende Entwurf des Bundesbeschlusses zur IZA 2021-2024 unterl\u00e4uft damit die in den SDGs genannten strategischen Ziele. Wenn es im erl\u00e4uternden Bericht IZA 2021-2024 heisst, dass \u00abdie IZA [\u2026] Ausdruck [ist] der Solidarit\u00e4t, die eines der Prinzipien darstellt, nach denen die Schweiz ihr Verh\u00e4ltnis zur internationalen Gemeinschaft gestaltet, und [\u2026] der weltweiten Verflechtung [entspricht]\u00bb, dann m\u00fcsste dieses Verst\u00e4ndnis von Solidarit\u00e4t auch im vorgelegten Entwurf deutlicher zum Ausdruck kommen und die Armutsbek\u00e4mpfung als strategisches Ziel verankert sein.<\/p>\n<ul>\n<li>Die IZA 2021-2024 muss deshalb den Kampf gegen die Armut und die Solidarit\u00e4t mit armen Menschen als strategisches Ziel in den Vordergrund stellen. Alle weiterf\u00fchrenden Zielsetzungen haben sich daran zu orientieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 2. Zus\u00e4tzliche Mittel zur Bek\u00e4mpfung und Bew\u00e4ltigung der Folgen des Klimawandels sind notwendig<\/p>\n<p>Die globalen Klimaver\u00e4nderungen stellen arme L\u00e4nder und Bev\u00f6lkerungsgruppen vor besondere Herausforderungen. Die Auswirkungen des Klimawandels kennen keine geografischen Grenzen. Sie betreffen die gesamte Weltbev\u00f6lkerung, sind aber dort besonders sp\u00fcrbar, wo die Lebensgrundlagen von Menschen direkt von der Natur abh\u00e4ngen und keine Ressourcen vorhanden sind, um die Folgen des Klimawandels zu kompensieren. Die Folgen des Klimawandels sind zunehmende Armut, Hunger und Naturkatastrophen. Es sind schon heute die \u00e4rmsten L\u00e4nder, die in besonderem Masse vom Klimawandel betroffen sind. F\u00fcr deren Bev\u00f6lkerung ist der Klimawandel eine existenzielle Bedrohung.<\/p>\n<p>Die Industriel\u00e4nder haben sich v\u00f6lkerrechtlich dazu verpflichtet, nebst den bestehenden Mitteln f\u00fcr die Entwicklungszusammenarbeit neue und zus\u00e4tzliche Klimagelder bereitzustellen. F\u00fcr die Kommission Justitia et Pax ist es aus ethischer Sicht nicht haltbar, dass die Schweiz \u2013 trotz ihrer nicht unerheblichen Mitverantwortung an der Erw\u00e4rmung und trotz internationalen klimapolitischen Verpflichtungen \u2013 daf\u00fcr in dem vorgelegten Entwurf keine zus\u00e4tzlichen Gelder vorsieht.<\/p>\n<ul>\n<li>Der im Rahmen der internationalen Unterst\u00fctzung armer L\u00e4nder zur Bek\u00e4mpfung und Anpassung an den Klimawandel vorgesehen Finanzbeitrag (Klimafinanzierung) darf nicht zulasten der Mittel f\u00fcr die allgemeine IZA gesprochen werden.<\/li>\n<li>Die in der IZA 2021-2024 vorgesehen Rahmenkredite zur Bek\u00e4mpfung und Bew\u00e4ltigung der Folgen des Klimawandels (Klimafinanzierung) m\u00fcssen deutlich aufgestockt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp; 3. H\u00f6here finanzielle Mittel f\u00fcr die Internationale Zusammenarbeit<\/p>\n<p>Entgegen den international abgegebenen Versprechen, die Mittel f\u00fcr die Entwicklungszusammenarbeit auf 0.7% des Bruttonationaleinkommens zu erh\u00f6hen, sind im Entwurf zur IZA 2021-2024 gerade einmal 0.45% vorgesehen. Darin enthalten sind auch die Betreuungskosten f\u00fcr Asylsuchende. Abz\u00fcglich dieser Kosten betr\u00e4gt die Quote nur noch rund 0.4 %. Dies ist deutlich weniger als die vom Parlament beschlossenen 0.5%. L\u00e4nder wie Schweden, Luxemburg, Norwegen, D\u00e4nemark oder Grossbritannien geben j\u00e4hrlich bis zu 1% ihres Bruttonationaleinkommens f\u00fcr die Entwicklungszusammenarbeit aus.<\/p>\n<p>Wenn die Schweiz ihre v\u00f6lkerrechtlich abgegebenen Versprechen einhalten und die in der Agenda 2030 unterzeichneten Ziele erreichen will, m\u00fcssen aus Sicht der Kommission Justitia et Pax auch f\u00fcr die Internationale Zusammenarbeit mehr Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Schweiz ist zudem gefordert, sich angemessen am zunehmenden globalen Mittelbedarf f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe zu beteiligen.<\/p>\n<p>Die Mittel f\u00fcr diese Aufstockung sind vorhanden. Dem Bund geht es finanziell hervorragend. Die Kommission Justitia et Pax macht sich stark daf\u00fcr, dass die Schweiz, anstatt bereits tiefe Schulden weiter abzubauen, ihre Investitionen in eine friedliche und auch f\u00fcr unsere Kinder noch lebenswerte Welt erh\u00f6ht.<\/p>\n<ul>\n<li>Die in der IZA 2021-2024 vorgesehen Rahmenkredite sind deutlich zu erh\u00f6hen. Um die f\u00fcr die Armutsbek\u00e4mpfung notwendigen Ziele zu erreichen und um der Stellung der Schweiz in der Welt gerecht zu werden, sind 0.7% des BNE f\u00fcr die IZA vorzusehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 4. Lateinamerika braucht weiter Unterst\u00fctzung<\/p>\n<p>&nbsp;Die vom Bundesrat vorgeschlagene strategische Neuausrichtung der IZA sieht vor, dass sich die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz aus Gr\u00fcnden einer sachlichen Konzentration und besserer Effizienz aus Lateinamerika zur\u00fcckzieht. Dies mag auf den ersten Blick einleuchtend erscheinen, weil Lateinamerika nicht mehr zu den \u00e4rmsten Regionen dieser Welt geh\u00f6rt. Allerdings sollte eine Neuausrichtung immer auch die spezifischen Kontexte wie humanit\u00e4re Situation, extreme Ungleichheit und Armutsverh\u00e4ltnisse ber\u00fccksichtigen. Insbesondere Haiti als \u00e4rmstes Land des Kontinents ist auf bilaterale Entwicklungszusammenarbeit aus der Schweiz dringend angewiesen.<\/p>\n<p>In anderen L\u00e4ndern sind Beitr\u00e4ge zur F\u00f6rderung der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes ebenso vonn\u00f6ten. Mindestens die Weiterf\u00fchrung dieser bisherigen Engagements muss gew\u00e4hrleistet sein<\/p>\n<ul>\n<li>Die IZA 2021-2024 soll das bilaterale Engagement der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit weiterf\u00fchren.<\/li>\n<li>Die IZA 2021-2024 soll das Schweizer Engagement zur F\u00f6rderung von Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte in Lateinamerika auch bei einem R\u00fcckzug der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit weiterf\u00fchren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu den von Ihnen gestellten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:<\/p>\n<p><i>1) Entsprechen die vorgeschlagenen Ziele Ihrer Ansicht nach den Bed\u00fcrfnissen der Bev\u00f6lkerung der Entwicklungsl\u00e4nder, den Interessen der Schweiz und den komparativen Vorteilen der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz? (Kapitel. 2.3)<\/i><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist anzumerken, dass die formulierten Ziele einseitig aus Sicht der Schweiz formuliert sind. Sie entsprechen deshalb kaum den dringendsten Bed\u00fcrfnissen der \u00e4rmsten Bev\u00f6lkerungskreise. Vielmehr widerspiegeln sie eine wirtschaftliche Sichtweise, die sich an den Entwicklungs- und Wachstumszielen der Industrienationen orientiert. Dabei sind gerade diese Entwicklungsmuster durch die globale Klima- und Ressourcenkrise grundlegend in Frage gestellt.<\/p>\n<p>Die Schweizer IZA soll sich im Bereich der formellen Wirtschaft auf die nachhaltige Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen gem\u00e4ss den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation fokussieren. Im Bereich der in Entwicklungsl\u00e4ndern \u00fcberwiegenden informellen Wirtschaft muss die Schaffung von menschenw\u00fcrdigen Erwerbsm\u00f6glichkeiten das wichtigste Ziel sein.<\/p>\n<p><i>2) Entsprechen die neuen Schwerpunkte Ihrer Ansicht nach den Bed\u00fcrfnissen der Bev\u00f6lkerung der Entwicklungsl\u00e4nder, den Interessen der Schweiz und den komparativen Vorteilen der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz? (Kapitel. 2.4)<\/i><\/p>\n<p>Der Fokus auf humanit\u00e4re Hilfe und Entwicklung ist sehr zu begr\u00fcssen. Es ist auch nachvollziehbar, dass der Privatsektor st\u00e4rker einbezogen werden soll. Dessen Bedeutung wurde im Rahmen der Agenda 2030 klar und zu Recht betont. Dabei wurden aber auch sinnvolle Leitlinien f\u00fcr die IZA f\u00fcr deren Engagement mit privaten Unternehmen festgehalten, an denen sich auch die Schweizer IZA zu orientieren hat.<\/p>\n<p>Schweizer Unternehmen d\u00fcrfen auf keinen Fall lokales Gewerbe konkurrenzieren oder sch\u00e4digen. Als weltgr\u00f6sste Handelsdrehscheibe f\u00fcr Rohstoffe und Sitz vieler Handelskonzerne obliegt der Schweiz eine besondere Verantwortung. Diesem Aspekt sollte in der Botschaft zur IZA 2021\u20132024 dringend Rechnung getragen werden. Es ist sicherzustellen, dass IZA-Gelder nur zwecks \u201eLeverage\u201c und Mobilisierung von Drittmitteln aus dem Privatsektor eingesetzt werden. Aus Schweizer IZA-Mitteln sollten nur zur\u00fcckhaltend Projekte aus dem Privatsektor finanziert und lediglich Beitr\u00e4ge zum Erfahrungsaustausch und zwecks Erh\u00f6hung von privaten Beitr\u00e4gen an die Agenda 2030 geleistet werden.<\/p>\n<p><i>3) Entspricht die vorgeschlagene geografische Fokussierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Ihrer Ansicht nach den Bed\u00fcrfnissen der Bev\u00f6lkerung der Entwicklungsl\u00e4nder, den Interessen der Schweiz und den komparativen Vorteilen der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz? (Kapitel. 2.4.1 und 3. 1.2)<\/i><\/p>\n<p>Wie bereits oben dargelegt d\u00fcrfte die geografische Fokussierung kaum den Bed\u00fcrfnissen der dortigen Bev\u00f6lkerung entsprechen. Es ist aber nachvollziehbar, dass aus einigen Middle Income Countries ausgestiegen werden soll \u2013 auch wenn vier Grossregionen nach wie vor keine wirkliche Fokussierung darstellen. Die durch den Ausstieg freiwerdenden Mittel m\u00fcssen aber tats\u00e4chlich in L\u00e4nder der \u00e4rmsten Einkommenskategorie (Least Developed Countries) eingesetzt werden, optimalerweise in Subsahara-Afrika. Schwierig nachvollziehbar ist allerdings der Fokus auf Somalia. Erstens steigt die DEZA offenbar gleichzeitig aus ebenso fragilen Kontexten aus (\u00c4thiopien, S\u00fcdsudan), und zweitens w\u00e4re, wenn denn die Schweiz tats\u00e4chlich eine ad\u00e4quate Antwort auf grosse Migrationsbewegungen geben wollte, nicht ein Ausstieg, sondern ein ernstzunehmendes Engagement in Aufnahme- und Transitl\u00e4nder des Horns von Afrika die logische Konsequenz.<\/p>\n<p>Fazit:<\/p>\n<p>Die Prinzipien der gegenseitigen Hilfe und Solidarit\u00e4t sowie der Kampf gegen die Armut m\u00fcssen aus ethischer Sicht Richtschnur der Schweizer IZA sein. Die Schweiz hat die M\u00f6glichkeit, den Kampf gegen die Armut positiv zu beeinflussen. Die strategische Ausrichtung der Schweizer IZA muss einen globalen Beitrag zur Armutsbek\u00e4mpfung leisten und nicht einseitig die eigenen Interessen als Grundlage haben. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Schweizer IZA ein grosses Fachwissen in Bereichen wie Ern\u00e4hrungssicherheit, F\u00f6rderung der Demokratie und St\u00e4rkung der Menschenrechte angeeignet. Dieses Wissen stellt ein Kapital dar und seine Verbreitung soll Priorit\u00e4t geniessen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Wir danken Ihnen f\u00fcr die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme und verbleiben<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fcssen&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n<p>Dr. Wolfgang B\u00fcrgstein<br>Secr\u00e9taire g\u00e9n\u00e9ral<br>rue des Alpes 6<br>1700 Fribourg<\/p>\n\n\n\n<p>+41 78 824 44 18<br><a href=\"mailto:Wolfgang.buergstein@juspax.ch\">wolfgang.buergstein@juspax.ch<\/a><\/p>\n\n\n<a class=\"download\" href=\"https:\/\/www.juspax.ch\/fr\/wp-content\/uploads\/sites\/10\/2020\/05\/2019-08-14VNLIZA.pdf\" download>Internationale Zusammenarbeit 2021-2024 <i class=\"fa btn btn-download fa-download\" aria-hidden=\"true\"><\/i><\/a>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Agenda 2030 muss Grundlage der Internationalen Zusammenarbeit in der Schweiz sein. 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