Vernehmlassung UN-Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ICRPD)

Zusammenfassung

Justitia et Pax begrüsst das Anliegen des Bundesrates, das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu ratifizieren. Die Umsetzung dieser Konvention ist die Voraussetzung für eine eigenverantwortliche und sozial integrierte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen.

Dabei stehen für uns drei theologisch-ethische Überlegungen im Zentrum:

  1. Menschen mit Behinderungen besitzen dieselbe Würde wie alle anderen Menschen auch. Die UN-Konvention bringt diese Würde zum Ausdruck, indem sie die Anerkennung des Rechts von Menschen mit Behinderungen auf gleiche Lebenschancen und –perspektiven unterstreicht und diesen einen rechtlichen Rahmen gibt.
  2. Die UN-Konvention bildet ein wichtiges Korrektiv zu den problematischen bioethischen Diskussionen um den Wert von behindertem Leben.
  3. Die UN-Konvention bietet eine rechtliche Handhabe, um den weiterhin bestehenden Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, wirkungsvoll zu begegnen.
Vernehmlassungsantwort UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen