Corbeille

Schweiz: Aufhebung von Bestimmungen für einen Nichteintretensentscheid bei Asylsuchenden

Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax unterstützt das Anliegen, die Bestimmungen für einen Nichteintretensenscheid im Asylverfahren aufzuheben. In ihrer Vernehmlassungsantwort spricht sich Justitia et Pax aber gegen die Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage aus. Sie verlangt zudem einen wirksamen Rechtsschutz für die Asylsuchenden.

Dass der Bund das Asylverfahren effizienter gestalten und beschleunigen will, wird nicht kritisiert. Dennoch darf sich ein vereinfachtes Verfahren nicht nachteilig auf den
Rechtsschutz der Asylsuchenden auswirken.

Justitia et Pax weist daher die geplante Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage zurück. Wenn man Fristen in Verfahren verkürzt, die oft komplex sind und Informationen aus dem Ausland erfordern, besteht die Gefahr, dass der rechtliche Schutz der Asylsuchenden verletzt wird.

Die vollständige Stellungnahme (auf französisch) ist zugänglich unter: https://www.juspax.ch >nos documents >consultations