Corbeille

Für eine nicht diskriminierende Einbürgerungspraxis in der Schweiz

Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax unterstützt im Grundsatz die Revision des Bürgerrechtsgesetzes, das in der Vernehmlassung ist. Diskriminierungen zu verhindern und für mehr Kohärenz im Einbürgerungsverfahren in der ganzen Schweiz zu sorgen, sind legitime Ziele, die unsere Unterstützung verdienen.

Justitia et Pax begrüsst die Herabsetzung der minimalen Aufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre. Dies stimmt auch mit der Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention von 1997 überein, der die Schweiz beitreten sollte.

Trotzdem wehrt sich Justitia et Pax gegen die Bestimmung, dass einen Antrag zur Einbürgerung nur stellen kann, wer einen C-Ausweis besitzt. Eine solche Anforderung würde neue Diskriminierungen schaffen, insbesondere gegenüber Menschen aus sogenannten Drittstaaten, die sich bei uns einbürgern lassen wollen.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort (auf französisch) steht auf der Homepage von Justitia et Pax zur Verfügung unter: https://www.juspax.ch/nos documents/consultations